Ein wichtiger Schritt für eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung:
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Leipzig ist überfällig
Leipzig, 1. Juli 2026
Der Sächsische Flüchtlingsrat begrüßt die heutige Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Geflüchtete in Leipzig ausdrücklich. Mit diesem Schritt wird der Zugang zur medizinischen Versorgung für Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz deutlich erleichtert und ein langjähriges Anliegen von Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden und Initiativen umgesetzt.
Bislang mussten Geflüchtete im Asylbewerberleistungsgesetz vor jedem Arztbesuch einen Behandlungsschein beim Sozialamt beantragen. Dieses Verfahren bedeutete unnötige bürokratische Hürden, verzögerte medizinische Behandlungen und stellte für die Betroffenen eine zusätzliche Belastung dar. Mit der elektronischen Gesundheitskarte entfällt dieser Zwischenschritt. Arztpraxen und Krankenhäuser können künftig direkt auf Grundlage der Karte behandeln und abrechnen. Eine Entlastung der Verwaltung und einfachere Abläufe für alle Beteiligten werden erwartet.
„Die elektronische Gesundheitskarte sorgt nicht für neue Leistungsansprüche, sondern für einen diskriminierungsärmeren und unbürokratischeren Zugang zu den bereits bestehenden Gesundheitsleistungen. Dass Menschen erst eine Behörde aufsuchen müssen, bevor sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen können, war nie zeitgemäß. Die Einführung der Gesundheitskarte ist deshalb ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe und Menschenwürde,“ so Stephan Bialas, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Mitglied des Fachbeirats beim SFR e.V.
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geht Leipzig einen wichtigen und längst überfälligen Schritt. Sie baut unnötige bürokratische Hürden ab und zeigt, dass pragmatische und menschenrechtsorientierte Lösungen möglich sind. Der Sächsische Flüchtlingsrat verbindet damit die Hoffnung, dass notwendige medizinische Behandlungen künftig schneller erfolgen und der Zugang zur Gesundheitsversorgung für geflüchtete Menschen nachhaltig verbessert wird. Gleichzeitig bleibt die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden durch das Asylbewerberleistungsgesetz weiterhin eingeschränkt. Der Sächsische Flüchtlingsrat setzt sich deshalb auch künftig für einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Menschen ein – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
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