Es ist ein gerechtes Urteil: zweimal durchsucht die Polizei im Jahr 2019 ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss die Wohnung einer Person deutscher Staatsbürgerschaft, um dort den Ehemann marokkanischer Staatsbürgerschaft aufzugreifen und abzuschieben. Die Wohnung sei nur betreten worden und die Maßnahme damit legal, rechtfertigten sächsisches Innenministerium und Polizei lange das Vorgehen. Das ist Unsinn, urteilte nun das Verwaltungsgericht Dresden und setzt damit Maßstäbe für das deutsche Aufenthaltsrecht und das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.

