Seit 2019 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Bewohner*innen in Sammelunterkünften wie in einer großen Familie zusammen leben und deswegen sparen. Sie sind wie Ehe- und Lebenspartner*innen in
der „Regelbedarfsstufe 2 (RBS 2)“. Das ist nicht rechtens, weswegen das Bundesverfassungsgericht 2022 entschieden hat, dass diese Kürzungen verfassungswidrig sind. Ladet euch hier den mehrsprachigen Flyer mit Mustern für Überprüfungsantrag und Widerspruch runter.
