Kürzungen im AsylbLG (RBS 2)

Zwangsverpartnerung im AsylbLG

Seit 2019 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Bewohner*innen in Sammelunterkünften wie in einer großen Familie zusammen leben und deswegen sparen. Sie sind wie Ehe- und Lebenspartner*innen in
der „Regelbedarfsstufe 2 (RBS 2)“. Das ist nicht rechtens, weswegen das Bundesverfassungsgericht 2022 entschieden hat, dass diese Kürzungen verfassungswidrig sind. Ladet euch hier den mehrsprachigen Flyer mit Mustern für Überprüfungsantrag und Widerspruch runter.

FAQ zur Situation syrischer Geflüchteter in Deutschland

FAQ Syrien

Q&A zur Situation syrischer Geflüchteter in Deutschland //
Pirs û Bersiv derbarê Rewşa Penaberên Sûrî li Almanyayê //
ﺳؤال وﺟواب ﺣول وﺿﻊ اﻟﻼﺟﺋﯾن اﻟﺳورﯾﯾن ﻓﻲ أﻟﻣﺎﻧﯾﺎ //

Wir haben einige der Fragen, die uns erreicht haben, in einem Q&A zusammengefasst.

Newsletter 11/24: No more camps, we want homes!

Beschwerden über die Zustände in den Flüchtlingsunterkünften erreichen uns regelmäßig. So haben wir auch in diesem Jahr versucht, uns den verschiedenen Facetten der Unterbringung zu nähern: Die (ökonomischen, aber auch politischen) Kosten eines profitorientierten „Minimalservice“ durch Unternehmen, die zunehmende Verwahrlosung, die Notwendigkeit einer dezentralen Unterbringung und einer sozial(pädagogisch)en Vernunft statt Schikane. Der Heim-TÜV, der zwar einige Probleme benennt, aber insgesamt die Situation eher verharmlost, steht also im Widerspruch zum Augenschein. Dies veranlasste u.a. die Leute von der Seebrücke Dresden und dem Sächsischen Flüchtlingsrat, diesem Widerspruch ein Gesicht zu geben.

Newsletter 10/24: Vom Kopf auf die Füße: Paläste gegen Blocks und Asylunterkünfte

Diesen Monat erreichte uns eine erfreuliche Nachricht: Das Sozialamt Leipzig teilte mit einem Foto mit, dass in den privat betriebenen Notunterkünften in Leipzig endlich die fehlenden Türen eingebaut wurden und nun auch mehrsprachig auf die Beschwerdemöglichkeiten hingewiesen wird. Die Zustände in diesen Unterkünften haben wir mit Unterstützung von menschenrechtsorientierten Sozialarbeiter:innen öffentlich gemacht, woraufhin ein Gespräch zwischen uns, der Betreiberfirma und dem Sozialamt stattfand, das von Vertreter:innen des Migrant:innenbeirats und des Landtags begleitet wurde. Entgegen der Behauptung, dass in den Notunterkünften alles mit rechten Dingen zugehe und selbst der Einbau von Türen (wegen des Brandschutzes) nicht möglich sei, haben wir auf konkrete Schritte zur Verbesserung gedrängt.

Newsletter 09/24: Arbeit als Abschreckung und Bestrafung

in Stollberg im Erzgebirge werden Geflüchtete gezwungen, für 80 Cent pro Stunde gemeinnützige Arbeiten zu verrichten – mit der Drohung drastischer Leistungskürzungen. Dieser Zwang offenbart, wie Deutschland die systematische Ausbeutung von Asylbewerber:innen als vermeintliche “Integration” rechtfertigt. Stollbergs Oberbürgermeister Marcel Schmidt (Freie Wähler) argumentiert, Deutschland sei das einzige Land, das derzeit „paradiesische Formen vorgaukelt“. Die verpflichtende Arbeit für Geflüchtete ist keine neue Praxis, doch durch das Rückführungsverbesserungsgesetz hat diese Form der Ausbeutung eine neue Dimension erreicht. Dem Gesetz ging eine zutiefst realitätsferne und rassistische Debatte voraus, in der Geflüchtete pauschal mit Kriminalität, Leistungsmissbrauch, Gefährdung der inneren Sicherheit und Arbeitsunwilligkeit in Verbindung gebracht wurden.