Aufgrund ihres Aufenthaltsstatus und der Annahme einer „fehlenden Bleibeperspektive“ erhalten derzeit viele Geflüchtete in Ausbildung keine Ausbildungsförderungen. Sie haben weder Anspruch auf BAföG-Leistungen noch auf Berufsausbildungsbeihilfe noch auf andere Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung, eines Studiums oder der Schule. Zudem fehlt ihnen der Zugang zu weiteren ausbildungsbegleitenden Förderangeboten.

