In Sachsen gibt es „keine gesetzliche Grundlage für die Gestattung eines gesonderten Schulunterrichts für minderjährige Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen. Allein diese Tatsache macht die Maßnahme bereits rechtlich fragwürdig.“ Mit diesen Worten beginnt Anna Toth, Rechtsanwältin in der Kanzlei Wächtler und Kollegen ihre Stellungnahme zum derzeit in Chemnitz erprobten Curriculum für Minderjährige in Erstaufnahmeeinrichtungen. Systematisch analysiert Frau Toth die modellhaft erprobte wie geplante Schulsituation.

