PM: Druck durch SFR wirkt – Chemnitz verbietet unangekündigte Kontrollbesuche im Wohnraum von Geflüchteten

Gestern änderte der Stadtrat Chemnitz auf Antrag der LINKEN die Unterbringungssatzung der Stadt: Wohnungsdurchsuchungen in Gewährleistungswohnungen und Gemeinschaftsunterkünften sind künftig untersagt. Damit wurde nun endlich auf jahrelange Kritik reagiert.

Gerade der SFR hatte immer wieder Beschwerden von Geflüchteten aus Chemnitz erhalten: Mitarbeiter*innen des Sozialamts würden plötzlich in ihren privaten Wohnraum – in Gewährleistungswohnungen wie Gemeinschaftsunterkünften – eindringen. Das Vorgehen des Sozialamts führte zu zahlreichen Konflikten. Nicht zuletzt die bis Ende 2020 beim SFR tätigen, Chemnitzer Sozialarbeiter*innen erfuhren immer wieder von Wohnungsdurchsuchungen. Zahlreiche Gespräche ergaben keine Klärung, schlussendlich wurde der SFR als Träger der Geflüchtetensozialarbeit vom Sozialamt herausgekegelt. In einer Rede am 03. Dezember 2020 erhielt der Verein die Chance, im Chemnitzer Stadtrat seine Perspektive darzulegen.

Schutz der Wohnung sachsenweit sicherstellen!

Der SFR freut sich über diesen Teilerfolg, fordert aber gleichzeitig, dass dies nur als Präzedenzfall und erster Schritt gelten kann. Auch die anderen Kommunen Sachsens wie die Landesdirektion Sachsen sind jetzt aufgefordert, ihre Unterbringungspolitik dem Grundgesetz entsprechend zu ändern.

Kürzlich veröffentlichtes Rechtsgutachten bestätigt Schutz durch Art. 13

Über Jahre hinweg durften Mitarbeiter*innen des Sozialamt Chemnitz ohne Ankündigung Kontrollbesuche in Gewährleistungswohnungen und Gemeinschaftsunterkünften von Geflüchteten durchführen. Ebenso lange hat der SFR diese Methode als verfassungswidrig kritisiert. Denn der Artikel 13 des Grundgesetzes garantiert allen Menschen die Unverletzlichkeit der Wohnung. Privater Wohnraum steht also allen Menschen zu – besonders für Schutzsuchende, die mit Folgen der Flucht kämpfen – sowie oft daraus resultierenden Traumata – einfach einen Ort der Ruhe brauchen. Genau in diese Richtung stieß auch die gemeinsame Pressekonferenz von SFR, Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. und Initiativkreis: Menschen.Würdig der letzten Woche vor. Der Jurist Martin Wiesmann bestätigte in seinem Gutachten, dass die Hausordnungen der Aufnahmeeinrichtungen wie der Gemeinschaftsunterkünfte ebenfalls gegen das Grundgesetz verstoßen.


Kontakt:

Dave Schmidtke
Pressereferent Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Dammweg 5
01097 Dresden
Mail: pr@sfrev.de

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