Wider eines Erlasses des sächsischen Innenministeriums vom Dezember 2020 verteilen sächsische Ausländerbehörden weiterhin inflationär Duldungen zweiter Klasse, die sogenannte Duldung „light“, obwohl die betroffenen Personen oft gar nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Doch das scheint sächsische Ausländerbehörden wenig zu interessieren. Sachsen ist mit 2087 Geduldeten zweiter Klasse mal wieder eines der Schlusslichter im Bundesvergleich.

