Anwalt gewinnt Verfahren gegen Stadt Leipzig
Bis zu 984 Euro für ein Zimmer in Leipzig? Nicht rechtens
Wer 984,06 Euro pro Monat für ein Zimmer zahlt, kann einiges an Komfort erwarten. In Leipzig galt das bisher offenbar nicht. Die Stadt verlangte von geflüchteten Menschen genau diesen Betrag für ein Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft zu zahlen – wo der Komfort eher niedrig ist. Mit Urteilen vom 1. April 2026 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen diese bis zum 30. Juni 2025 geltende Praxis nun gestoppt. Das Gericht erklärte die zugrundeliegende Gebührensatzung der Stadt Leipzig für unwirksam. Die Urteile sind inzwischen rechtskräftig. Allerdings hat die Stadt bereits eine neue Gebührensatzung erlassen. Der SFR fordert eine politische Lösung.
Möglicherweise kamen einige der Betroffenen gerade von der Arbeit zurück in ihre Leipziger Gemeinschaftsunterkunft, als sie Briefe der Stadtverwaltung mit Forderungen über mehrere tausend Euro öffneten. Teilweise wurden Gebühren rückwirkend erhoben. Bis zu 984,06 Euro pro Monat sollten Bewohner*innen für ihren Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft zahlen. Der Schock saß tief. Viele suchten daraufhin Rat bei Leipziger Beratungsstellen.
„Wir gehen davon aus, dass die Stadt Leipzig nach der Fluchtbewegung aus der Ukraine die neu geschaffenen Unterbringungskapazitäten zumindest teilweise über Gebühren refinanzieren wollte“, sagt Angela Müller, Geschäftsleiterin des Sächsischen Flüchtlingsrats. „Seit 2022 erhielten arbeitende Geflüchtete – unabhängig von ihrer Herkunft – entsprechende Bescheide. Sie wurden aufgefordert, sich die Kosten gegebenenfalls über das Jobcenter erstatten zu lassen.“
Was auf den ersten Blick wie eine kreative Finanzierungslösung erscheinen mag, geschah auf Kosten der Betroffenen. Einige ließen die Bescheide prüfen und konnten sich erfolgreich dagegen wehren. Andere dürften die Forderungen bezahlt oder aus Angst hingenommen haben. „Wer arbeitet, sollte grundsätzlich nicht auf ergänzende Leistungen des Jobcenters angewiesen sein“, so Müller. „Hier wurde genau das durch kommunale Gebührenforderungen provoziert.“
Die alte Gebührensatzung wird gekippt…
Der Leipziger Rechtsanwalt Raik Höfler nahm sich der Fälle an und bereitete einen Normenkontrollantrag vor. Im Juni 2023 wandte er sich im Namen von vier Kläger*innen direkt an das Sächsische Oberverwaltungsgericht. Gegenstand des Verfahrens war die Gebührensatzung der Stadt Leipzig für ihre Gemeinschaftsunterkünfte.
Höfler bezweifelte insbesondere die Nachvollziehbarkeit der Gebührenkalkulation. Das Gericht folgte dieser Auffassung. Voraussetzung für die Erhebung solcher Gebühren ist eine transparente und überprüfbare Aufschlüsselung der Kosten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die erhobenen Gebühren die tatsächlichen Kosten der Einrichtung nicht überschreiten.
Genau dies konnte die Stadt Leipzig im Verfahren nicht nachweisen. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte eine Mitarbeiterin die Kalkulation erstellt, die mittlerweile nicht mehr bei der Stadt beschäftigt ist. Die zugrundeliegenden Berechnungen waren nicht mehr nachvollziehbar. Die erforderliche Dokumentation fehlte. Das Gericht erklärte die Gebührensatzung deshalb für unwirksam.
…die neue direkt wieder angegriffen
„Das Ganze mutet bizarr an“, findet Angela Müller. „Für die Betroffenen bedeutet es vor allem unnötige Belastungen. Hinzu kommt ein erheblicher bürokratischer Aufwand, der sich leicht vermeiden ließe.“
Mit Blick auf die neue Gebührensatzung der Stadt Leipzig, die nun einheitliche Gebühren in Höhe von 616,53 Euro pro Person und Monat vorsieht, bleiben für den Sächsischen Flüchtlingsrat viele Fragen offen. „Erneut stellt sich die Frage, ob ein Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft solche Gebühren rechtfertigt“, sagt Müller. „Auch die neue Kalkulation wirft Fragen auf.“ Rechtsanwalt Höfler teilt diese Einschätzung und hat bereits weitere Normenkontrollanträge gegen die neue Satzung eingereicht.
Der Sächsische Flüchtlingsrat fordert stattdessen eine politische Lösung für die Finanzierung von Gemeinschaftsunterkünften. „Diese kleinteiligen Verfahren ziehen sich über Jahre hin und bringen letztlich niemandem etwas“, so Müller. „Die Kommunen benötigen eine verlässliche Finanzierung. Dabei darf der Bund sie gern stärker unterstützen. Der bisherige Weg jedoch belastet geflüchtete Menschen, verursacht unnötige Rechtsstreitigkeiten und hat sich zumindest bislang als nicht rechtmäßig erwiesen.“

