PM. Abschiebung trotz gültiger Duldung: Schwangere Frau und ihre Mann nach Venezuela abgeschoben und obdachlos

Der Sächsische Flüchtlingsrat kritisiert die Abschiebung eines venezolanischen Ehepaares aus dem Vogtlandkreis, bei dem erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des behördlichen Vorgehens bestehen.

Nach den uns vorliegenden Unterlagen verfügten sowohl Erick Antonio Becerra Afanador als auch seine Ehefrau Erika Yelisa Quijada Brelio über gültige Duldungen nach § 60a AufenthG, die bis zum 3. September 2026 befristet waren. Zugleich hatte die Ausländerbehörde beide für den 3. September 2026 ausdrücklich zur Verlängerung ihrer Dokumente vorgeladen. Dennoch wurden sie bereits am 16. Juli 2026 nach Venezuela abgeschoben.

Besonders schwer wiegt, dass sich Frau Quijada zum Zeitpunkt der Abschiebung im siebten Schwangerschaftsmonat befand. Nach Angaben des Ehepaares erfolgte der Polizeieinsatz in den frühen Morgenstunden, wodurch ihnen keine Möglichkeit blieb, kurzfristig gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Nach ihrer Ankunft in Venezuela fanden sich die Betroffenen nach eigenen Angaben ohne Unterkunft wieder und leben derzeit unter prekären Bedingungen in einem Zelt. Die vorliegenden Fotografien dokumentieren die schwierigen Lebensumstände sowie erhebliche Zerstörungen im Umfeld ihres Aufenthaltsortes. Vor dem Hintergrund der Schwangerschaft und der geschilderten Versorgungslage werfen die Umstände der Abschiebung erhebliche menschenrechtliche Fragen auf.

Der aktuelle Blick auf das Viertel in La Guaira (Venezuela), in dem das Paar gelandet ist.

Der Sächsische Flüchtlingsrat fordert eine unverzügliche rechtliche Überprüfung des Verwaltungshandelns. Sollte sich bestätigen, dass die Abschiebung trotz einer fortbestehenden Duldung erfolgte, wäre dies ein gravierender Eingriff in rechtsstaatliche Garantien und bedürfte umfassender Aufklärung.

Der Fall erinnert daran, dass aufenthaltsrechtliche Entscheidungen sorgfältig geprüft werden müssen – insbesondere dann, wenn schwangere Frauen und andere besonders schutzbedürftige Personen betroffen sind. Der Sächsische Flüchtlingsrat erwartet von den zuständigen Behörden Transparenz über den Ablauf der Abschiebung und eine zeitnahe Prüfung, welche rechtlichen Konsequenzen aus dem vorliegenden Sachverhalt zu ziehen sind.


Hinweis: Eine Duldung bedeutet nicht automatisch, dass bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit keine Abschiebung erfolgen kann. Das möchten wir klarstellen.

Unabhängig davon wirft dieser Fall erhebliche Fragen auf: Die Betroffene befand sich im 7. Schwangerschaftsmonat und wurde gemeinsam mit ihrem Ehemann in eine Region Venezuelas abgeschoben, die kurz zuvor von schweren Erdbeben betroffen war. 

Gerade diese Umstände machen die Abschiebung aus unserer Sicht besonders unmenschlich und verlangen eine umfassende Aufklärung.

 

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