„In Sachsen lebten im Jahr 2017 insgesamt 52.918 Zuwanderer, gegen 9.493 wurde strafrechtlich ermittelt.“ schreibt das Staatsministerium des Inneren in seiner am Freitag veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Polizei Sachsen spricht direkt von Strafbarkeit unter den Zugewanderten. Und vergisst dabei, dass nicht sie sondern Gerichte entscheiden, wer strafbar ist. Es lohnt ein genauerer Blick darauf, wie die Statistik „Zuwander*innen“ und „tatverdächtige Zuwander*innen“ definiert. Denn die Definitionen beider Gruppen werden nicht konstant gehalten. Die Folge: die CDU Sachsen legitimiert mit einer fehlerhafte Statistik und ihrer ebenso fehlerhaften Interpretation ihre Abschiebepraxis.

