APPELL vom 26. Oktober 2016 an die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock zum Beschlussvorschlag aus Bayern (Stand: 24. Oktober 2016) zu TOP 2.2 Standards und Kosten für UmA im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Die Forderung nach einer speziellen Leistungsart „Jugendwohnen“ für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie nach einem Vorrang von Angeboten der Jugendsozialarbeit bedeutet eine kinderrechtswidrige Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (vgl. Art. 22 Abs. 2 Satz 2 UN-Kinderrechtskonvention). Sie geht an den Bedarfen der Jugendlichen vorbei und würde zu einer drastischen Standardabsenkung führen.

