Knapp zwei Jahre nach Stellung des Asylantrages eines Palästinensers aus dem Gazastreifen entscheidet das Dresdener Verwaltunsgericht, dass die Bundesbehörde einen Bescheid ausstellen muss. Das BAMF hatte zuvor Entscheidungen von Menschen aus palästinensischen Gebieten im Asylverfahren ausgesetzt und im Fall mehrfach Fristen zur Bearbeitung des Asylantrages überschritten.

