Bei der versuchten Trennung durch Abschiebung eines Mannes tunesischer Staatsbürgerschaft von seiner Ehefrau und ihren Kindern soll nach offizieller Sicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Das Eindringen in die Wohnung: sei geschehen, nachdem die Wohnungstür freiwillig geöffnet worden sei. Gefährdung des Kindeswohls: könne nicht geteilt werden, die zwangsweise Aufenthaltsbeendigung habe sich ja nur gegen die abzuschiebende Person gerichtet. So die Antworten des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke. Unverständnis und Empörung über den offiziell gedeckten Abschiebewahn der Behörden kommen bei dem Paar auf.

