Am 17. Mai 2017 wird das Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz im Sächsischen Landtag entschieden. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD haben vor wenigen Wochen mit einem Änderungsantrag versucht, einen „besseren Ausreisegewahrsam“ zu gestalten (Drs. 6/6352). Einige Forderungen unseres Appells, den wir mit zahlreichen Erstunterzeichnenden im November veröffentlichten, wurden aufgegriffen. Die Kritikpunkte des Jesuiten-Flüchtlingsdienst finden sich fast gar nicht wieder (Stellungnahme hier, zur Verfügung gestellt). Deswegen und aus den folgenden Gründen rufen der Sächsische Flüchtlingsrat und weitere Initiativen zum Protest am 17. Mai vor dem Landtagsgebäude auf:

