Richterliche Befangenheit im Namen des Volkes In Dresden ticken die Uhren ein wenig anders. Während andernorts PRO ASYL-Veröffentlichungen häufig in den Quellenlisten zu finden sind, die Verwaltungsgerichte nutzen und in ihren Entscheidungen zitieren, meint ein Richter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden in einem Urteil vom 6.12.2016: »Die Verlautbarungen von PRO ASYL sind ohne Wert.« Dabei setzt er sich in keiner Weise mit den Inhalten einer PRO ASYL-Broschüre zu den Aufnahme- und Lebensbedingungen für Asylsuchende in Bulgarien auseinander, um die es im zu entscheidenden Fall ging. Nein, der Richter am Verwaltungsgericht Leonard versteht offenbar unter freier Beweiswürdigung, die Organisation auf

