-Podiumsdiskussion- „Abschiebehaft“ oder „Ausreisegewahrsam“ sollen verhindern, dass sich abgelehnte Asylsuchende der Abschiebung entziehen. Diese Maßnahmen bedeuten, dass Menschen ohne eine Straftat begangen zu haben, in speziellen Haftanstalten festgehalten werden. Kritiker*innen verweisen auf die schwerwiegenden psychischen Folgen für die Inhaftierten und erheben rechtliche Einwände. Befürworter*innen sehen im Freiheitsentzug eine effektive Maßnahme, um ein mögliches Untertauchen der Menschen zu verhindern und die Abschiebung vollziehen zu können. Auch die sächsische Landesregierung plant nun eine solche Abschiebehaftanstalt in Dresden zu bauen. Das Sächsische Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz gibt den ersten Schritt in diese Richtung vor. Wie wird sich die sächsische Abschiebepraxis verändern? Welche rechtlichen Probleme tun sich

