Am 28. März geht es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig um das Zutrittsverbot zu den AnkER-Zentren für Beratungsangebote des Münchner Flüchtlingsrats. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat bundesweite Bedeutung, da unabhängigen Nichtregierungsorganisationen an vielen Orten der Zugang zu Erstaufnahmezentren erschwert wird. Dabei ist diese Beratung ein Grundrecht der Schutzsuchenden.

