In der Nacht zum Dienstag versuchte die Polizei in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft Familie G. aus Georgien abzuschieben. Weil die Mutter Nino G. aufgrund eines Hirntumors nicht reisefähig ist, schob die Polizei den Vater und beide Kinder (10 und 6 Jahre) der Familie getrennt ab. Der Vorgang ist ein Verstoß gegen Sachsens „Leitfaden zur Rückführungspraxis“ und ein absolut inhumanes Vorgehen, welches der Flüchtlingsrat auf das Schärfste verurteilt.
