Wenn Polizist*innen anlasslos Identitäten kontrollieren und Durchsuchungen vornehmen können, stellt sich die Frage nach dem Warum. Wenn ein solches Vorgehen bei Geflüchtetenunterkünften und ihrem Umfeld praktiziert wird, stellt sich die Frage, ob hier nicht bewusst Geflüchtete kriminalisiert werden. Als „gefährliche Orte“ können Gemeinschaftsunterkünfte bereits heute gelabelt werden. Ohne richterliche oder parlamentarische Kontrolle werden so Einzelne für den Tatverdacht anderer bestraft. Eine Grundrechtsverletzung, die im Zuge der Reform des sächsische Polizeigesetzes gar noch ausgeweitet werden könnte. Heute berät das Kabinett über den Entwurf. Ob Hasskriminalität und Sensibilisierung von Polizist*innen in die Reform aufgenommen werden, ist fraglich.

