Der Unterstützer*innenkreis der im Oktober 2017 abgeschobenen Familie Kajtazi/ Krasniqi wie der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. haben sich juristische Expertise eingeholt: der Widerruf der Aufenthaltserlaubnisse war rechtswidrig. Dementsprechen hätte die Abschiebung so niemals vollzogen werden dürfen. Die Forderung der Unterstützer*innen ist klar: die Familie muss aus dem Ausland zurückgeholt werden. Briefe wie Stellungnahme gingen an die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, das Innenministerium sowie den Petitionsausschuss im Landtag.

