Ein afghanischer Geflüchteter aus Dresden bezieht über Monate keine Leistungen. Sein Vergehen: er strebt einen Hauptschulabschluss an – und das im Asylverfahren. Da Menschen aus Afghanistan eine „schlechte Bleibeperspektive“ unterstellt wird, fiel er in eine Finanzierungslücke. Das Sozialgericht Dresden stellte nun fest, dass das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum gewährt werden müsse. Das Dresdner Sozialamt hatte sich im Fall des Betroffenen seit Oktober über ein wesentliches Verfassungsmerkmal hinweggesetzt.

