Die Wohnsitzauflage für gestattete Menschen entfällt, wenn sie in Arbeit sind. Wohnsitzauflagen müssen von der Politik immer gerechtfertigt werden. Dass Sozialkosten gleichmäßig auf die Kommunen verteilt werden sollen, wird bei Menschen im Asylverfahren angeführt. Doch was geschieht, wenn ein Mensch im Asylverfahren Arbeit findet, seinen Lebensunterhalt samt der Kosten für eine Wohnung sichern kann und gegebenenenfalls umziehen muss?

