Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss die sächsische Abschiebepraxis scharf kritisiert. Bei der Abschiebung von Mehdi N. wurde ein Urteil des Verwaltungsgerichtes ignoriert und Akteneinsicht verweigert. Nun braucht es dringend eine Familienzusammenführung von Mehdi N. und seiner hier lebenden Ehefrau.

