Mitglied in der Härtefallkommission

Die Härtefallkommission (HFK) kann bewirken, dass vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer*innen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Hierzu muss mit einem Mitglied der HFK Kontakt aufgenommen werden, das dann einen sog. Selbstbefassungsantrag in die HFK einbringt, auf dessen Basis über den Aufenthalt einer*s Ausländer*in entschieden wird.

Stellt die Härtefallkommission mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder fest, dass trotz vollziehbarer Ausreisepflicht der*des Ausländer*in dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen, bittet der Vorsitzende der Härtefallkommission den Sächsischen Staatsminister des Innern um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Vorsitzender der Härtefallkommission ist der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth.

Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. hat das dauerhafte Recht, ein Mitglied der HFK vorzuschlagen. Derzeit hat ein Mitarbeiter des QuBe-Projekts im Sächsischen Flüchtlingsrat e.V., Jörg Eichler, diese Aufgabe übernommen.

Steffen Miroll assistiert Herrn Eichler bei seiner Mitgliedschaft. Für Anfragen wenden Sie sich bitte an hfk@sfrev.de . Es wird dringend darum gebeten, dass Sie sich zuvor die verlinkte Checkliste zur Härtefallkommission durchlesen, sodass die wichtigsten Fragen bereits beantwortet sind.

Informationen

Weitere Informationen zur Härtefallkommission und ihrer Mitglieder finden Sie in der Verordnung und Geschäftsordnung [PDF]  der Sächsischen Härtefallkommission sowie in der Broschüre Sächsische Härtefallkommission [PDF], die alles Wichtige zu diesem Thema erläutert.

Anträge

Um als Härtefall behandelt zu werden, müssen ein Antragsformular sowie eine Einwilligungserklärung ausgefüllt werden. Die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitglieder der HFK finden Sie in der sogenannten Anlage2 – Einwilligung [PDF]. Sie muss von allen Mitgliedern des Haushalts, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet werden.

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