Zwei Mensch aus Sachsen wurden am 12. Januar 2021 in das kriegs- und pandemiezerrüttete Afghanistan abgeschoben. Das geht aus einer Antwort der Landesdirektion auf eine Presseanfrage hervor.

Zwei Mensch aus Sachsen wurden am 12. Januar 2021 in das kriegs- und pandemiezerrüttete Afghanistan abgeschoben. Das geht aus einer Antwort der Landesdirektion auf eine Presseanfrage hervor.
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Lange angekündigt im Koalitionsvertrag, nun sind sie da: das Sächsische Innenministerium (SMI) hat im Dezember Anwendungshinweise zu einer bestimmten Duldungsform – der Aubsildungsduldung – veröffentlicht. Außerdem konkretisierte das SMI Mitwirkungspflichten, die insbesondere die Passbeschaffung von Menschen im Asyl- und Aufenthaltsverfahren betreffen. Der Sächsische Flüchtlingsrat sieht weiterhin viel Luft nach oben.
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