Wer sich beschweren will, muss für sich selbst sprechen können. Geflüchtete gehören jedoch zu den Rändern der Gesellschaft, die am wenigsten gehört werden, obgleich ständig über sie gesprochen wird. Auch wenn sie untereinander klare Worte zu ihren Bedingungen finden, können sie sich im herrschenden Diskurs (eines ihnen noch fremden Landes) nicht artikulieren. Zudem werden sie tagtäglich in und von den Behörden entrechtet oder schweben an den Grenzen des Rechts. Die Angst, die auch uns bei jedem Campbesuch begegnet, ob es dem Asylverfahren schaden könnte, wenn man sich über die Unterkünfte offen beschwert, spiegelt diesen Zustand im Alltag wider.
Das Sozialamt Leipzig antwortete (wohl auch mit Blick auf diese Zahlen) auf einen unserer Berichte über Missstände in Unterkünften, dass „der Stadt Leipzig keine Beschwerden vorliegen“. Laut Landesdirektion handelte es sich bei unseren Äußerungen um „unsachliche Pauschalkritik“. Wahrscheinlich hätten wir uns die überschaubare Zahl der Beschwerden ansehen und aufgeklärt seufzen sollen: „Was ich da in den Unterkünften tatsächlich gesehen habe, stimmt einfach nicht!“