Der Sächsische Flüchtlingsrat verurteilt das rechtswidrige und diskriminierende Vorgehen der Bundespolizei, die einem Geflüchteten zu Unrecht Gebühren für erkennungsdienstliche Maßnahmen und Dolmetscherkosten in Rechnung stellte. Begründet wurde das Vorgehen mit der Mutmaßung, dass der Betroffene in naher Zukunft erneut eine Straftat begehen könnte.
