Alltag in Beratungsstellen für Geflüchtete: Das Asylverfahren ist endgültig negativ abgeschossen, die Betroffenen erhalten eine Duldung und fürchten die Abschiebung. In bestimmten Fällen ist es aber dennoch möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Die Fortbildung gibt einen Überblick über die Bleiberechtsmöglichkeiten, deren Voraussetzungen und die Möglichkeiten der Durchsetzung.
Die Fortbildung richtet sich an hauptamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten Tätige. Vorwissen ist von Vorteil, aber nicht Voraussetzung. Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet online via Zoom statt.
Inhalt
- Asylfolgeantrag und Wiederaufgreifensantrag
- Duldung, Bescheinigung über den Aufenthalt ohne Dokumente, Grenzübertrittsbescheinigung, Fiktionsbescheinigung
- Bleiberecht für „gut Intergrierte“ nach §§ 25a und b AufenthG
- die humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
- inlandsbezogene Abschiebungshindernisse, insbesondere: krankheitsbedingt (Reiseunfähigkeit)
- besondere Duldungsformen als Brücken in die Aufenthaltserlaubnis: Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)
- Mitwirkungspflichten und Passbeschaffung
- Härtefallverfahren
Die Schulung ist ein Angebot des Projektes QuBe³. Die Veranstaltung beinhaltet einen Input mit begleitender Präsentation sowie die Möglichkeit für konkrete Nachfragen und Erfahrungsaustausch im Anschluss.