
Geflüchtete, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, erhalten in vielen Fällen eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung –eine sogenannte Duldung. Dies ist regelmäßig nach dem negativen Abschluss eines Asylverfahrens der Fall, oder wenn eine Person ohne Visum nach Deutschland eingereist ist und keinen Asylantrag gestellt hat. Eine Duldung erhält vor allem, wer zur Ausreise verpflichtet ist, aber vorerst nicht abgeschoben werden kann, z.B., weil es keine Möglichkeit gibt, einen Reisepass zu beschaffen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch aus einer Duldung heraus der Aufenthalt in Deutschland gesichert werden und auf eine längerfristige Bleibeperspektive hingearbeitet werden. Die Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse über die einzelnen Bleiberechtsregelungen sowie die gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre, welche an vielen Stellen zu einer Verschärfung geführt haben, und befähigt ehrenamtliche Unterstützer*innen zu einer kompetenten Begleitung von Geflüchteten.
Zielgruppe: die Schulung richtet sich an ehrenamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten Tätige/ keine Vorkenntnisse nötig. Sie findet online via Zoom statt und ist kostenfrei.
Inhalte der Schulung:
- Hintergrund zum Duldungspapier: Was ist eine Duldung und wer erhält sie? Duldungsarten und Voraussetzungen
- Rechte und Pflichten von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen
- Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung bei Duldung
Die Schulung umfasst einen theoretischen Input mit begleitender Präsentation sowie anschließenden Raum für konkrete Nachfragen zu Einzelfällen.