Abschiebung problematisiert

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Sächsische Abschiebepraxis

Die derzeitige Abschiebepraxis in Sachsen ist rigide und rabiat. Sie zeichnet sich durch zahlreiche Grundrechtsverletzungen aus. Bisher konnten wir allein im vergangenen Jahr Familientrennungen, die Abschiebung attestiert Kranker und Reiseunfähiger sowie schwangerer Frauen und, wie die Landesregierung gegenüber dem Landtag bestätigte, die Fesselung Minderjähriger dokumentieren.

Im Februar 2017 musste der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. von einer erneuten Eskalationsstufe bei Familientrennungen berichten. Trotz dass einer Familienmutter ein Abschiebehindernis – von einer Amtsärztin! – attestiert wurde, wurden ihre Familienmitglieder abge-schoben. Aus Sicht des Flüchtlingsrats war die Abschiebung rechtswidrig. Der-art unter Druck gesetzt, beantragte die Mutter die „freiwillige Ausreise“. Viel mehr noch: derart eiskalt eingeplante Familientrennungen tauchten bisher nie in den Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen auf. Lediglich „spontan“ durchgeführte Familientrennungen werden angegeben. Logisch ist das nicht – wird die Abschiebung doch von Innenministerium und Ausländerbehörden im Voraus geplant und die Familientrennung ganz bewusst in Kauf genommen.

Das heißt auch: es kann nie Gewissheit über die genaue Anzahl an vollzogenen Grundrechtsverletzungen in Sachsen geben.

Im April 2017 berichtet die Leipziger Volkszeitung von der Abschiebung von 17 Menschen vom Flughafen Leipzig/ Halle nach Tunesien. Laut dem Artikel wurden die Körperöffnungen der Abzu-schiebenden untersucht – um Selbstverletzung und/ oder Suizidversuchen vor-zubeugen. Die Abschiebung kann so nur funktionieren, wenn sie das reine Über-leben sichert. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird für 17 Menschen ausgesetzt um im Nachhinein sagen zu können, Abschiebungen würden human ablaufen.

Diese Grundrechtsverletzungen geschehen immer wieder, wenn Abschiebungen vollzogen werden. Die Verletzungen sind nicht die Ausnahmen einer Voll-zugsmaßnahme, die „am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens“ steht, sie sind die Regel, sie sind Abschiebungen inhärent. Abschiebungen sind deswegen immer ein staatlicher Gewaltakt, Men-schen werden gegen ihren Willen in ein Land deportiert, in dem sie nicht leben wollen. Kommt, wie in Sachsen, noch der politische Wille hinzu, enorm hohe Abschiebezahlen zu produzieren, sind regelmäßige, im Schutz der Nacht statt-findende Tragödien in sächsischen Städten und Gemeinden unvermeidlich. 2015 wurden 1.725 Menschen abgeschoben. In 2016 waren es 3.377 Menschen. Im ersten Quartal des Jahres 2017 wurden bereits 579 Menschen abgeschoben.

Am 17. Mai 2017 verabschiedete der Sächsische Landtag das „Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz. Mit diesem wird es nun möglich sein, Menschen vor ihrer Abschiebung die Haft ohne Straftat zuzumuten (mehr dazu unter dem Stichpunkt „Infos zu Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam).

Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. setzt sich für ein Bleiberecht für Alle und damit einhergehend für das Recht auf Freizügigkeit ein. Das bedeutet auch, dass wir Abschiebungen grundsätzlich ablehnen.

Polizeischild

Blackbox Abschiebung

Häufig wird in Zusammenhang mit Abschiebungen von einer Blackbox gesprochen. Dutzende Polizeibeamt*innen stehen meist nachts vor der Tür und dringen in die Wohnung ein. Die Wirkung auf die Menschen, die abgeschoben werden sollen, ist bis ans Äußerste belastend. Ausländerbehörden und Polizei sorgen in den seltensten Fällen für eine Sprachmittlung, sollten die Betroffenen kein Deutsch verstehen. Innerhalb kürzester Zeit müssen die Betroffenen ihre Sachen packen, werden an Sammelpunkte außerhalb der Stadt transportiert, bevor es dann in Richtung gesondertes Flughafenterminal geht, abseits vom Tourismusverkehr, abseits von der Öffentlichkeit. Die Wirkung dieser Vollzugsmaßnahme auf die abzuschiebenden Menschen ist fatal, sind Kinder betroffen, wird die Nacht der Abschiebung zum einschneidenden Erlebnis in ihrer Biographie.

'Sichere Herkunftsstaaten'

Von Abschiebungen betroffen sind meist Menschen aus den so genannten „Sicheren Herkunftsstaaten“. Das sind nach deutscher Gesetzgebung zur Zeit Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, der Kosovo, Mazedonien, Montenegro, der Senegal und Serbien. EU-Mitgliedsstaaten gelten als „Sichere Drittstaaten“, deren Bürger*innen genießen jedoch Freizügigkeit innerhalb der EU. Lediglich im Rahmen der Dublin-Verordnung kommt es zu Abschiebungen von Geflüchteten von EU-Mitgliedsstaaten in andere. Weiterhin gibt es Staaten, die faktisch bereits vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als „sicher“ behandelt werden. Menschen mit algerischer, marokkanischer oder tunesischer Staatsbürgerschaft erhalten bereits heute in den allermeisten Fällen eine offensichtlich unbegründete Ablehnung auf ihr Asylgesuch. Die Chance zu bleiben ist damit ausgesprochen gering geworden. Doch weder sind die Staaten des Westbalkans noch die Maghreb-Staaten wirklich sicher. Rom*nja werden in Ersteren von Staat und Mehrheitsgesellschaft ausgegrenzt und verfolgt, LGBTIQ-Menschen werden in den Gesellschaften und von den Staaten des Maghreb verfolgt. Auch das BAMF sieht den Maghreb nicht als sicher an, wie aus der Zeit vorliegenden, internen Herkunftsländerleitlinien des BAMF hervorgeht. Algerienweit komme es nach den internen Herkunftsländerleitlinien zu regelmäßigen, durch terroristische Organisationen verursachten Anschlägen und Schusswechseln. In Marokko komme es zu Folter durch staatliche Behörden und auch für Tunesien möchte man nicht grundsätzlich ausschließen, dass es zu gezielter systematischer Verfolgung bestimmter Gruppen komme.

Individuelle Fluchtgründe verschwinden unter dem Begriff des „Sicheren Herkunftsstaats“, die Abschiebung von Menschen dorthin erscheint plötzlich legitim. Dabei ist es nicht nur das Wort „sicher“, welches hier an Zynismus grenzt. Auch die „Herkunft“ aus dem Staat ergibt sich für viele Menschen lediglich aus ihrer Staatsangehörigkeit. Einen Großteil, wenn nicht ihr ganzes Leben, haben sie oftmals in Deutschland oder anderen EU-Mitgliedsstaaten verbracht, „Herkunft“ hat für sie nichts mit dem Staat zu tun, der ihren Pass ausgestellt hat.

Nicht die Zahl der Toten, die Zahl der Ankommenden soll weniger werden

Abschiebungen sind dabei nur eine Erscheinungsform staatlicher Gewalt, der der Position des Bleiberechts für Alle widerspricht. Das Grenzregime der EU ist ein weiteres Beispiel. Das Sterben im Mittelmeer begann nicht erst mit den 4.220 Ertrunkenen im Jahr 2015 und den 5.022 weiteren im Jahr 2016. Es begann lange zuvor, doch musste erst die Zahl der ankommenden Überlebenden auf ein solches Maß steigen, dass die Gesellschaften vor allem im Norden Europas sich mit dem Thema Asyl und Flucht intensiv auseinandersetzten. Die Schlussfolgerung der politisch Verantwortlichen ist heute aber nicht, die Zahl der Toten zu verringern. Nein, es geht darum, die Zahl der ankommenden Überlebenden zu verringern, damit die Themen Asyl und Flucht wieder aus dem öffentlichen Diskurs verschwinden. Mit aller Macht versucht nun die EU, ihre Grenzen nach außen zu verlagern. Sie scheut dabei nicht davor zurück, Verträge mit diktatorischen Regimen abzuschließen, damit diese die eigene Bevölkerung an der Flucht hindern sollen (umfassende Informationen zu diesem Thema auf der migration-control-Plattform der taz). Länder wie Tunesien werden bereits heute, ohne dass es einen Deal wie dem zwischen EU und Türkei bedarf, mit Technologie und Wissen unterstützt, um die Grenzen zu schließen. Die Routen werden dadurch immer risikoreicher, die Menschen fliehen dennoch.

Der Konstruktionsfehler des Nationalstaats

Abschiebungen, das Konzept der „Sicheren Herkunftsstaaten“ sowie das EU-Grenzregime sind nur drei hier grob angerissene Beispiele dafür, wie die EU-Mitgliedsstaaten Menschen vom Fliehen abhalten wollen – zum Preis von Toten, Verletzten, Verzweiflung und Traumatisierung. Wir halten diesen Zustand für nicht tragbar. Es ist ein Konstruktionsfehler des Nationalstaates, dass er dem universalen Anspruch der Menschenrechte – wozu auch die Grundrechte auf Asyl und Freizügigkeit gehören – nicht gerecht werden kann, schließlich sind es am Ende lediglich die Bürger*innen dieser Nation, die den Schutz des Nationalstaates genießen und das von ihm gewährte Aufenthaltsrecht bedingungslos in Anspruch nehmen können. Nation und Staat bilden keine stabile Einheit und haben dies auch nie getan. Schon immer gab es Migration, Menschen machten sich schon immer auf den Weg auf der Suche nach einem besseren Leben. Heute erstrecken sich die interkontinentalen Flucht- und Migrationsbewegungen über Meere und Wüsten und passieren dabei Grenze um Grenze, oft zu einem hohen Preis, moderne Informations- und Kommunikationstechnologie macht dies möglich. Das Ankommen der Fliehenden in Europa wird häufig als „Flüchtlingskrise“ beschrieben. Die Menschen, die Grenzen überschreiten sind aber nicht in der Krise, sie sind in schierer Not. Not lässt sich aber, wenn der politische Wille denn da ist, lindern und abhelfen. Krisen jedoch sind durch die hohen Risiken, die jede Entscheidung birgt, gekennzeichnet. Grenzen überschreitende Menschen legen allein durch ihr physisches Auftreten in den Territorien der (sich zumindest noch mehrheitlich, als liberal-repräsentative Demokratien verstehenden) Nationalstaaten Europas, eigentlich die Krise des Nationalstaats offen: seinen Konstruktionsfehler – den Widerspruch zwischen dem universalen Anspruch von Demokratie und Menschenrechten sowie der Partikularität exklusiver Nationen. Denn obgleich universale Rechte, Teilnahme am repräsentativen System und liberale Rechtsstaatlichkeit individuell für alle Bürger*innen gelten, so gelten diese nicht für die Anderen, für die, die nicht dazugehören sollen. Jedoch: das Beachtliche, nicht erst seit 2015, ist ja, dass den Fliehenden gar nicht das Recht auf Freizügigkeit zugestanden wird, sie nehmen es sich schlicht.

Staaten sind Organisationsformen gesellschaftlichen Zusammenlebens. Diejenigen, die dem Staat die Nation voranstellen, handeln nicht im Sinne von universalen Rechten und liberaler Rechtsstaatlichkeit. Diejenigen, die die Nation propagieren, wollen genau jene Errungenschaften beseitigen: die Würdigung des Einzelfalls und allgemein gültige Rechte, auf die sich das Indiviuum berufen kann. Fliehende können nicht mehr auf die Berücksichtigung und Achtung ihrer persönlichen Situation durch irgendeinen Staat zählen. Sie sind schutzlos in dem Sinne, als dass ihnen als „universal“ verfasste Menschenrechte verwehrt bleiben und damit verletzt werden. Allein durch die Dynamiken der grenzüberschreitenden Migration wird das aktuell stärkste Konzept gesellschaftlichen Zusammenlebens, das der statischen Einheit von Nation und Staat, des Nationalstaats, auf dem Kontinent seines Ursprungs infrage gestellt. Und ja, das Konzept war erfolgreich, denn die politische Weltkarte ist nach Nationalstaaten geordnet. Durch dieselbe moderne Kommunikationstechnologie, die interkontinentale Fluchten ermöglicht, und einem vielfachen Mehr an gesichertem Wissen können wir nur unter Aufbringen eines hohen Maßes von Ignoranz die Augen vor den Menschen auf den Fluchtrouten und den Gegebenheiten in ihren Herkunftsländern verschließen.

Antworten statt Provisorien!

Eine Position, die das Bleiberecht für Alle beinhaltet, lehnt das Konzept der homogenen Nation als unbrauchbar ab, um die bereits im 20. Jahrhundert aufgeworfene, drängendste politische Frage – Flucht und Migration – nun endlich im 21. Jahrhundert zu beantworten. Abschiebungen und Externalisierung von Grenzen sind keine Antworten auf diese Fragen, sie sind tödliche Provisorien. Abschiebung und Externalisierung von Grenzen entstehen, wenn Staaten für die Ideologie der Nation missbraucht und nicht mehr als Ordnung gesellschaftlichen Zusammenlebens angesehen werden. In diesem Sinne ist der Slogan „Bleiberecht für Alle“ Forderung und politische Herausforderung zugleich. Denn, wie Miltiadis Oulios in „Blackbox Abschiebung“ schreibt:

„[…] wir [müssen] die Blickrichtung ändern: Am Anfang aller Bestrebungen darf nicht länger das Betteln um Humanität stehen, sondern der Kampf um Freiheit und die Anerkennung der Tatsache, dass Einwanderer, dass Geflüchtete sich das Recht auf Bewegungsfreiheit ohnehin nehmen und es praktizieren werden – und zwar lange, bevor wir es ihnen offiziell zugestehen.“ (Oulios 2015: XIV)

Chancen auf Veränderung

Diese Worte klingen größer als sie sind. Konkret kann jede*r dabei mitwirken, einerseits Abschiebungen zu problematisieren (wir versuchen in diesem Dossier konkrete Optionen vorzustellen) und, wenn er*sie die Möglichkeit hat, sich persönlich von der nach wie vor verheerenden Lage an den EU-Außengrenzen zu überzeugen. Veränderung beginnt in den Köpfen und diese Veränderung kann nur durch Kommunikation und Gespräche – durch Politik – zwischen den Menschen in ihrer Vielfalt gelingen. Chancen auf Veränderung beziehungsweise Wirkung bestehen. Der konkrete Fall der Sammelabschiebung nach Afghanistan im Dezember 2016 wurde ausgesprochen kritisch von der Öffentlichkeit aufgenommen. Die Adressat*innen der Kritik sind die Landesregierungen, denn Abschiebungen liegen in der Verantwortung der Bundesländer. Auch die sächsische Landesregierung kann sich dafür stark machen, eine humane Politik zu führen. Dies kann sie durch den Verzicht auf Abschiebungen, aber auch, lediglich als weiteres Beispiel, durch ein von ihr angestrebtes Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht über die Asylrechtsverschärfungen seit 2015. Das mag naiv klingen im Hinblick auf das Gebaren des sächsischen Innenministers, aber die Regierung besteht immerhin aus zwei Koalitionspartnern. Ein Umdenken in der sächsischen Innenpolitik ist unbedingt notwendig. Durch zahlreiche, teils vom Sächsischen Flüchtlingsrat in die Öffentlichkeit gebrachte Einzelfälle, ziehen wir die folgenden Schlussfolgerungen aus der von Grundrechtsverletzungen geprägten sächsischen Abschiebepraxis:

  • Mit den hohen Abschiebezahlen wollen sich verantwortliche Politiker*innen gegenüber den politischen Gegner*innen von Rechtsaußen profilieren. Das rechtsradikale und menschenfeindliche Original zu kopieren, zahlt sich nicht aus. Alle Anpassung an Rechtsaußen hat der CDU in Wahlergebnissen nichts genützt. Das einzige Resultat war eine scharfe Verschiebung der Rhetorik und des Rechts in Richtung Menschenfeindlichkeit.

  • Absolute, unveräußerliche Grundrechte, wie zum Beispiel Artikel 2 und Artikel 6 des Grundgesetzes, spielen keine Rolle wenn Vollzugsbehörden politische Ziele durchsetzen.

  • Dies ist eine besorgniserregende Entwicklung. Alle die Exekutive kontrollierenden Gewalten sollten dies zur Kenntnis nehmen und beginnen, entsprechend zu handeln, nachzufragen und zu urteilen.

  • Der sächsische Ausländerbeauftragte muss seinen Auftrag überprüfen. Die Belange aller Ausländer*innen sollten sein politisches Agieren leiten.

  • Abschiebungen im Allgemeinen sollen ausgesetzt werden! Wir fordern im Besonderen und mit Nachdruck den Abschiebestopp nach Afghanistan. Die Landesregierung plant ebenso, in das Bürgerkriegsland abzuschieben.

  • Die sächsische Regierung reißt moralische und legale Grenzen ein. Es ist unser aller Aufgabe, darauf hinzuweisen – gegenüber Geflüchteten und der sächsischen Öffentlichkeit.

Verwendete Literatur

Arendt, Hannah (2003): Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft – Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft, Piper: München

Der Mensch hat nur dann Rechte, wenn er*sie denn Bürger*in eines Staates sei und dieser Staat die Rechte auch gewähre und durchsetze. Menschenrechte seien somit aber nur Bürgerrechte. Diejenigen, die nicht mehr auf den Schutz des Staates zählen können oder ihn gar fürchten müssen, seien auf ihr Mensch-Sein schutzlos zurückgeworfen. Es ist nach Auschwitz nicht mehr davon auszugehen, dass allein das Mensch-Sein das Rechte-Haben begründe. Es brauche also ein neues Recht, welches sich grundsätzlich von Bürgerrechten unterscheide das Recht, Rechte zu haben.

→ Was dieses Recht, Rechte zu haben genau bedeutet, erklärt → Förster, Jürgen

Arendt, Hannah (2011): Über die Revolution, Piper: München

Arendts Vergleich der Amerikanischen und Französischen Revolution (mit Verweisen auf die Russische) nutzt sie, um das zu erstrebende Ziel einer Revolution zu definieren. Es ist nicht die Befreiung von einem als unrechtmäßig erachtetem Regime, der bloße Umsturz. Dies sei lediglich ein negativer Freiheitsbegriff, Freiheit von etwas. Viel mehr gehe es bei einer Revolution um den Neuanfang, um die Schaffung einer neuen Ordnung, einer Verfassung, in der die positive Freiheit, die Freiheit zu handeln, gewahrt werde. Dem Verständnis von Revolutionen wie es in Europa vorherrsche, wohne ein ausgesprochen destruktives Element inne. Ein Verständnis was sich auf die Notwendigkeit berufe, auf das, was getan werden muss, lege den Grundstein für den Krieg, für die Zerstörung. Revolution dagegen fußt auf Freiheit. Freiheit müsse darauf drängen, immer wieder den Neuanfang zu schaffen.

Bauman, Zygmunt (1998): Globalization – The Human Consequences, Polity Press: Cambridge

Wie Globalisierung bisher nur der Bewegungsfreiheit der Privilegierten gedient hat und die Menschheit heute in „tourists and vagabonds“ geteilt ist, beschreibt Zygmunt Bauman. Nur einer der Mechanismen, die dazu führen: das allmähliche Verschwinden von Einreisevisa bei gleichzeitiger Verstärkung der Pass- und damit der Immigrationskontrollen.

„Die einen [die Tourist*innen] reisen freiwillig und haben Spaß dabei, […] werden zum Reisen verführt oder verleitet und werden mit einem Lächeln und offenen Armen willkommen geheißen. Die zweiten [die „Vagabunden“] reisen verstohlen, fast illegal. Manchmal zahlen sie mehr für das stinkende Zwischendeck eines seeuntauglichen Boots als andere für ihren Business-Class- vergoldeten Luxus zahlen – und sie werden verpönt, und, sollten sie glücklos sein, inhaftiert und direkt abgeschoben sobald sie angekommen sind.“ (Ebd. 89)

Original: „The first [the tourists] travel at will, get much fun from their travel […] are cajoled or bribed to travel and welcomed with smiles and open arms when they do. The second [the „vagabonds“] travel surreptitiously, often illegaly. Sometimes paying more for the crowded steerage of a stinking unseaworthy boat than others pay for business-class gilded luxuries – ande are frowned upon, and, if unlucky, arrested and promptly deported, when they arrive.“ (Ebd.: 89)

Förster, Jürgen (2009): Das Recht auf Rechte und das Engagement für eine gemeinsame Welt – Hannah Arendts Reflexionen über die Menschenrechte, HannahArendt.net – Zeitschrift für politisches Denken, Nov. ’09, Ausg. 1, Band 5: Berlin

URL: http://www.hannaharendt.net/index.php/han/article/view/146/258 (abgerufen am 15.01.17)

Wenn Arendt Menschenrechte ablehnt, da sie nur als Bürgerrechte wirken, wie soll dann ein Recht, Rechte zu haben wirken? Arendt will dieses Recht, Rechte zu haben, gar nicht in Gesetzesform gießen, es also verfassen, institutionalisieren – denn dann bräuchte es ja wieder einen Staat, der sie für eine Gruppe (nicht die ganze Menschheit) durchsetzt. Das Recht, Rechte zu haben wäre damit wieder nur Bürgerrecht. Das Recht, Rechte zu haben, versteht sie allerdings auch nicht als vorstaatlich/ naturgegeben/ gottgegebenen/ metaphsyisch – dieses Verständnis hat sich ja in Auschwitz als unbrauchbar erwiesen, wo Menschen nur noch auf ihr Mensch-Sein zurückgeworfen waren. Arendt sieht das Recht, Rechte zu haben als Leitlinie des politischen Handelns an. Für Menschenrechte einzutreten heiße immer, politisch zu sein. Die Voraussetzung für Politik sind wiederum zwischenmenschliche Beziehungen.

„[…] die Menschenrechte [sind] kein unverbrüchliches, qua Geburt verbürgtes Eigentum der Individuen […]. Vielmehr sind sie Ausdruck einer spezifischen menschlichen Beziehung, die stetig erneuert und gepflegt werden muss, so dass ihre Geltung und Beachtung ständiger Auftrag zur Sorge ist. Die Menschen müssen dafür Sorge tragen, dass die Menschenrechte in der Welt erscheinen, dass sie Wirklichkeit und praktische Wirksamkeit erlangen.“ (Ebd.)

Oulios, Miltiadis (2015): Blackbox Abschiebung – Geschichte, Theorie und Praxis der deutschen Migrationspolitik, Suhrkamp: Berlin

Dass Abschiebungen eine Seite von Asyl- und Migrationspolitik ist, die bewusst aus der öffentlichen Wahrnehmung ferngehalten werden sollen, zeigt Miltiadis Oulios in dieser umfassenden Recherche. Sein Anliegen: eine politische Diskussion um Abschiebungen anzustoßen, die über die Empörung über den Einzelfall hinausgeht, denn nur so könne Veränderung entstehen.

Sternhell, Zeev (2010): The Anti-Enlightenment Tradition, Yale University Press: Yale

Im 18. Jahrhundert findet Sternhell die Ursprünge nationalistischen Denkens und zeigt die Anti-Aufklärungstradition von organischen Nationen, von Volkskörpern, bis in unsere Zeit auf. Sternhell erkennt im Nationalismus eine Ablehnung der universalen Menschenrechte und des Rechtsstaats – die Mechanismen, die das Individuum schützen sollten. Er schließt mit den Worten:

„Fortschritt mag nicht stetig verlaufen, Geschichte mag im Zickzack verlaufen, bloß heißt das nicht, dass die Menschheit der Chance vertrauen, sich der Ordnung der Stunde fügen und soziales Übel akzeptieren sollte als wären all dies Naturgegebenheiten und nicht das Ergebnis des Verzichts auf Vernunft. Um zu verhindern, dass die Menschen des 21. Jahrhunderts in eine neue Eiszeit der Resignation sinken, ist die Vision der Aufklärung vom Individuum als Gestalter*in seiner oder ihrer Gegenwart und damit ihrer Zukunft unersetzbar.“ (Ebd.: 443)

Original: „Progress may not be continuous, history may advance in zigzags, but that does not mean that humankind must trust to chance, submit to the regime of the hour, and accept social evils as if they were natural phenomena and not the result of an abdication of reason. To prevent people of the twenty-first century from sinking into a new ice age of resignation, the Enlightenment vision of the individual as creative of his or her present and hence of his or her future is irreplaceable.“ (Ebd.: 443)

Vowinckel, Annette (2001): Geschichtsbegriff und Historisches Denken bei Hannah Arendt –Dissertation eingereicht am Simon-Dubnow-Institut Leipzig, Köln: Böhlau Verlag

Arendts Geschichtsbegriff ist fragmentarisch, das heißt, jeder Mensch bringt aus seiner*ihrer Erfahrung heraus einen eigenen Blick auf die Welt mit. Seine*ihre Geschichte/n (die Fragmente) ermöglichen erst das Gespräch zwischen den Menschen, die verschiedene Erfahrungen gemacht haben und somit vielfältig sind. Erst aus dem Gespräch entsteht Handeln und somit Politik. Die Erfahrungen des 20. Jahrhunderts waren aus Arendts Sicht eindeutig: die „Hölle auf Erden“ wurde in Auschwitz verwirklicht, „Hölle“ definiert als das komplett überflüssig gemachte Individuum, das es nun zu vernichten galt. Außerdem wurde das mögliche Ende der Menschheit mit den Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki vor Augen geführt. Mit Blick auf diese Erfahrungen ist Arendts Schlussfolgerung eindeutig: die Menschheit muss den Totalitarismus um ihrer selbst Willen abwenden, indem sie die ihr inneliegenden Fähigkeiten der Vielfältigkeit, des Gesprächs, des Handelns und damit der Politik erhält. Arendt vertraut dabei der Menschheit, immer wieder aufs Neue einen politischen Raum abseits solcher ruinöser Prozesse zu gründen.

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