Querfeld Sonderausgabe zu Abschiebungen – Blick hinein werfen!

Im Jahr 2020 veröffentlicht der SFR abseits der jährlichen Ausgabe seines „Querfeld-Magazins“ eine Spezialausgabe. Eine Dokumentation der uns bekannt gewordenen Fälle von Abschiebungen zwischen 2016 und 2019. Herzstück dieser Dokumentation ist die Liste dieser Fälle.

Gerahmt wird sie von einem Essay, welches Abschiebungen als solche problematisiert und sie in den Kontext institutionellen Rassismus setzt. Es folgen rechtliche Hinweise, wie Abschiebungen legal verhindert werden können sowie eine Stellungnahme aus dem November 2018, in welcher mehrere Organisationen eine Abschiebungsbeobachtungsstelle am Flughafen Leipzig/ Halle fordern.

Das Ziel dieser Liste:
ihr Ende.

Inga Albrecht und Mark Gärtner, Querfeld-Redaktion

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Cover und Grafik zu Familientrennungen:

Ein kleiner Einblick in das Magazin:

ABSCHIEBUNG PROBLEMATISIERT

Sächsische Zustände
Inga Albrecht und Mark Gärtner
Was hier skizziert wird, sind keine Einzelfälle und keine Ausnahme. Sammelabschiebungen wie diese, Fälle von kranken Personen, die abgeschoben werden, von Familien, die getrennt und Personen, die traumatisiert werden, sind keine Seltenheit. Die vorliegende Dokumentation führt den Blick weg vom Einzelfall und verdeutlicht die Kontinuität sächsischer Härte und ihrer Abschiebepraxis. Sie ist Zeugnis, einer rigiden und rabiaten Abschiebepraxis.

STELLUNGNAHME ZUR ABSCHIEBUNGSBEOBACHTUNG AM FLUGHAFEN LEIPZIG/ HALLE VOM 13. NOVEMBER 2018

Mit dem kritischen Blick der Abschiebungsbeobachterin in Düsseldorf
Sächsischer Flüchtlingsrat, Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt et. al.
Am 13. November 2018 hob vom Flughafen Leipzig/ Halle ein Abschiebeflieger gen Afghanistan ab. Gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt und zahlreichen weiteren Organisationen veröffentlichte der SFR an diesem Tag diese Stellungnahme. Dalia Höhne, als Abschiebebeobachterin am Flughafen Düsseldorf, hatte von dort aus einen prägnanten Einblick in die sächsische Abschiebepraxis. Dieser Blick von Außen wird hier wiedergegeben.

WANN FINDEN ABSCHIEBUNGEN STATT UND WELCHE SCHRITTE KÖNNEN SIE VERHINDERN?

Rechtliche Hinweise
Angela Müller
In Deutschland sind die Bundesländer für den Vollzug der Abschiebung verantwortlich. In Sachsen werden sie von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) organisiert. Die ZAB untersteht dem Innenministerium. Die unteren Ausländerbehörden unterstehen der ZAB. Bis es zu einer Abschiebung kommt, ist bereits einiges passiert, was möglicherweise verhindert werden kann.

DOKUMENTATION VON VORFÄLLEN IN DER ABSCHIEBEHAFT DRESDEN SEIT DEM 03. DEZEMBER 2018

Grafiken und Liste
Basierend auf den Veröffentlichungen der Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden
„Sachsen hat sich keinen Gefallen getan“, schrieb der SFR nach dem Ausbruch dreier Menschen aus der Abschiebehaftanstalt Dresden am 18. Januar 2020. „Erst der Hungerstreik im Januar 2019, nun der Ausbruch, zwischendrin wirft ein Inhaftierter der Landesdirektion vor, misshandelt worden zu sein. […] Abschiebehaft abzuschaffen wäre eine weise Entscheidung.“ lautete es in der damaligen Pressemitteilung. Dies sind nur drei Beispiele für das, was Alltag in der Abschiebehaft Dresden ist. Dass dieser Alltag dokumentiert wird und immer wieder Aufmerksamkeit erhält, ist der Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden zu verdanken. Diese Liste basiert auf ihren Veröffentlichungen.

DOKUMENTATION VON ABSCHIEBEFÄLLEN 2016-2019

Liste
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V., ermöglicht durch die Zusammenarbeit mit zahlreichen Akteur*innen in Sachsen
Zuletzt finden Sie das Herzstück dieser Veröffentlichung. Die Tabelle, die alle dem SFR bekannt gewordenen Abschiebefälle dokumentiert.

 


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