Rechte junger Geflüchteter stärken! UN-Kinderrechtskonvention und Jugendhilfe im Asyl und Aufenthaltsrecht
Eine Veranstaltung des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V. / Projekt QuBe³ in Kooperation mit terre des hommes e.V.
23.09.2022 | 10:00 – 17:00 Uhr | Universität Leipzig, Campus Jahnallee
Kinderrechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Aufenthaltsstatus. Dennoch fristet ihre Umsetzung im Kontext des Asyl- und Aufenthaltsrechts oftmals ein Schattendasein.
Wir möchten einen Fachaustausch zwischen Akteur*innen der Asyl – und Migrationsberatung, der Kinder- und Jugendhilfe sowie Rechtsanwält*innen über aktuelle Herausforderungen in der Praxis initiieren und uns gemeinsam über Strategien und Handlungsoptionen verständigen.
Wir bitten um verbindliche Anmeldung. Die Teilnahme ist auf maximal 50 Personen begrenzt und kostenfrei. Für Verpflegung wird gesorgt.
Bitte klicken Sie hier für den detaillierten zeitlichen Ablauf
10:00 – 10:20 |
Begrüßung |
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EINFÜHRUNG |
10:25 – 11:15 |
Die Kinderrechtskonvention und ihre Umsetzung im deutschen Recht.
Die UN-KRK ist in Deutschland seit 2010 für alle Kinder, ungeachtet ihrer Herkunft und ihres Aufenthaltsstatus, vollumfänglich gültig. Sie ist unmittelbar anwendbar und muss bei der Interpretation des Grundgesetzes sowie bei rechtlichen Ausgestaltungsspielräume berücksichtigt werden. Trotzdem wird den in der UN-KRK verbrieften Kinderrechten insbesondere im Asyl- und Aufenthaltsrecht oftmals nicht angemessen Bedeutung beigemessen. Wie es mit der Einhaltung der UN-KRK gegenüber geflüchteten und migrierten Kindern in Deutschland bestellt ist und was der Koalitionsvertrag zur Annäherung an die Vorgaben der UN-KRK beitragen kann, soll in diesem Input näher beleuchtet werden. Referent*in: Sophia Eckert- terre des hommes
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Teil 1: Ausgewählte spezielle Problemlagen |
11:20 – 12:10 |
A: Kinderrechte als Zielsetzung und Leitfaden von Aufenthaltssicherung
Egal ob Asylverfahren, Bleiberechtsregelungen oder Aufenthaltsbeendigung: Kinderrechte gelten uneingeschränkt und müssen während aller Verfahrenschritten berücksichtigt werden. Welche Instrumentarien die UN-Kinderrechtskonvention unter dem Aspekt der Aufenthaltssicherung bereit hält, soll in diesem Input diskutiert werden.
Referent*in: Jörg Eichler – Sächsischer Flüchtlingsrat
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12:10 – 13:15 |
Mittagessen |
13:15 – 14:05 |
B: Das Kinder- und Jugendhilfesystem im Spannungsfeld von Asyl- und Aufenthaltsrecht
Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KSJG) kam es zu weitreichenden Änderung im SBG VIII. Über ein Jahr nach der Gesetzesänderung wird deutlich, dass diese in den Bundesländer unterschiedlich angewandt werden. Nach einem kurzen Überblick zu den Möglichkeiten der Jugendhilfe bei Geflüchteten wird der Fokus auf junge Volljährige gelegt. Was passiert nach der Volljährigkeit? Welche Änderung kamen mit dem KSJG und wie können diese in der Praxis umgesetzt werden? Referent*in: Helen Sundermeyer – BUMF
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14:10 – 15:00 |
C: Die Verletzung von Kinderrechten durch die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen- Status Quo und Handlungsoptionen
Referent*in: TBA
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15:00 – 15:20 |
Kaffeepause |
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Teil 2: Thementische (Erfahrungsaustausch zu den Inputthemen A-C)
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15:20 – 16:30 |
Thementisch A: Kinderrechte als Zielsetzung und Leitfaden von Aufenthaltssicherung
Thementisch B: Das Kinder- und Jugendhilfesystem im Spannungsfeld von Asyl- und Aufenthaltsrecht
Thementisch C: Die Verletzung von Kinderrechten durch die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen- Status Quo und Handlungsoptionen
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16:30 – 16:40 |
Pause |
16:40 – 17:00 |
Präsentation der Ergebnisse, Abschluss |
Veranstaltungsort & Anfahrt
Universität Leipzig, Campus Jahnallee, Haus 5, 1. OG, Raum SR 134, Jahnallee 59, 04109 Leipzig
Bahn:
Haltestelle Sportforum – vom Hauptbahnhof mit den Tramlinien 3 (Knautkleeberg), 7 (Bölitz-Ehrenberg), 8 (Grünau-Nord), 15 (Miltiz)
Anmeldung
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