Wer ist ein Flüchtling?
Ein Flüchtling ist ein Mensch, der seine Heimat vorübergehend oder auf Dauer verlassen muss, weil dort Regierung und Behörden die Menschenrechte nicht garantieren können oder wollen. Menschen flüchten nicht freiwillig, sondern äußere Umstände, die ihre Freiheit, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit bedrohen, zwingen sie dazu. Sie haben Angst, Opfer von Ermordung, Folter, Vergewaltigung, Inhaftierung, Versklavung, Raub oder Hunger zu werden. Fast immer lassen sich die verschiedenen Fluchtursachen auf tatsächliche oder befürchtete Menschenrechtsverletzungen zurückführen.
Das internationale Flüchtlingsrecht ist durch die Genfer Flüchtlingskonvention zur Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 begründet. Danach gilt als Flüchtling, wer
„aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“
Im Laufe der Zeit hat sich allerdings das internationale Fluchtgeschehen dramatisch verändert bzw. zugespitzt. Die neuen Fluchtursachen und –entwicklungen können mit oben genannter Festlegung nicht mehr abgedeckt werden. Durch die enge Definition des politischen Flüchtlingsbegriffs und die Beschränkung auf Personen, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes befinden, werden Binnenflucht, Armuts- und Umweltflüchtlinge, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge ausgeschlossen. Sie erhalten keinen Flüchtlingsstatus und können somit keinen internationalen Rechtsschutz genießen.
Geflüchtete schützen
Flüchtlingsschutz ist keine humanitäre Geste, sondern ein völkerrechtlich verbürgter Rechtsanspruch von Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind. Dieser Anspruch ist neben der Genfer Flüchtlingskonvention auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im deutschen Grundgesetz festgeschrieben.
Kritik am Begriff „Flüchtling“
Der Begriff „Flüchtling“ wird von einigen Initiativen kritisiert. Hinter der Versachlichung, die durch das Suffix „-ling“ entsteht, verschwinden persönliche Hintergründe von Personen, Bildungs- und Berufsgeschichten, persönliche Interessen und politische Meinungen. Daher ist es angebrachter, von „geflüchteten oder geflohenen Menschen“ zu sprechen.