Abschiebehaft – Was erwartet Geflüchtete und Zivilgesellschaft?

Abschiebehaft - Was erwartet Geflüchtete und Zivilgesellschaft?

Wann

12. April 2018    
19:00 - 21:00

Veranstaltungstyp

ABSCHIEBUNGSHAFT IN DRESDEN – Was erwartet Geflüchtete und Zivilgesellschaft in Dresden?

Noch im ersten Halbjahr 2018 will der Freistaat Sachsen eine eigene Einrichtung für den „Ausreisegewahrsam“ und die Abschiebungshaft“ in Dresden in Betrieb nehmen. Das sächsische Gesetz zum Vollzug des „Ausreisegewahrsams“ wurde bereits beschlossen. Der Landtag wird nun über ein Gesetz zum Vollzug der „Abschiebungshaft“ entscheiden. Das bedeutet, dass  ausreisepflichtige Schutzsuchende demnächst in einer speziellen Haftanstalt in Dresden bis zu einem halben Jahr festgehalten werden können – ohne eine Straftat begangen haben. Ob jemand in Abschiebungshaft genommen wird, werden Amtsgerichte entscheiden. Nach wir vor bleibt das Thema menschenrechtlich brisant und es stellen sich weiter große, sehr konkrete Fragen: Sind die Amtsrichter*innen überhaupt darauf vorbereitet, asyl- und aufenthaltsrechtliche Fragen hinreichend bewerten zu können? Wie kann gewährleistet werden, dass ein  Abschiebungshindernis festgestellt wird, wenn sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtert hat? Wie wollen die Gesetzgeber*innen die Gesundheitsversorgung in der Abschiebungshaft angemessen regeln? Und ist der geplante Beirat aus staatlichen und zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen tatsächlich ein wirksames Mittel der Kontrolle? An diesem Abend erfahren wir mehr zur aktuellen Situation in Dresden sowie zu Beispielen in anderen
Bundesländern.

Klar ist, es braucht die öffentliche Aufmerksamkeit und Debatte – diskutieren Sie mit uns und unseren Gästen:

Muzaffer Öztürkyilmaz, Beratung in Abschiebungshaft, Flüchtlingsrat Niedersachsen
Petra Zais, MdL BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Geert Mackenroth, Sächsischer Ausländerbeauftragter, MdL CDU

Mehr unter:
www.saechsischer-fluechtlingsrat.de und www.weiterdenken.de

Die Veranstaltung ist eine Kooperation von:
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V. und
Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen

Ausschlussklausel:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsradikalen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsradikalen Szene
zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind,
den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.