Im ersten Halbjahr 2018 soll das Gesetz zum Vollzug der Abschiebungshaft den Landtag passieren, kündigte Innenminister Roland Wöller an. Welche Grundrechtseingriffe sind dann auf der Hamburger Straße in Dresden zu erwarten? Welche Möglichkeiten der Rechtsvertretung und – beratung gibt es? Was wissen wir eigentlich bereits von den Auswirkungen von Abschiebungshaft aus anderen Ländern und Anstalten? Und: wie sauber ist dieses Gesetz eigentlich geschrieben? Diese Fragen beantworten wir ab sofort in einem kostenfreien, sachsenweit angebotenen Vortrag mit Präsentation, den ihr auf Anfrage an gaertner@sfrev.de buchen könnt. Diejenigen, die das Lesen vorziehen, können sich bereits in unserer Stellungnahme informieren beziehungsweise auch alle anderen Stellungnahmen durcharbeiten. Unter anderem die vom Deutschen Anwaltverein (sehr empfehlenswert!), der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, dem Sächsischen Ausländer- sowie vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten.
Am 26. März wird der Innenausschuss des Sächsischen Landtags Sachverständige zum sächsischen Abschiebehaftvollzugsgesetzes anhören. Von unserer Seite wird Jörg Eichler aus unserer Asylberatung sowie Mitglied der Härtefallkommission sprechen. Ebenso zugegen wird Muzaffer Öztürkyilmaz vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat sein. Er berät Inhaftierte der Abschiebehaftanstalt in Langenhagen, NRW. Beginn ist 10 Uhr. Perso, Reisepass oder Führerschein nicht vergessen.