Kürzungen im AsylbLG (RBS 2)

Zwangsverpartnerung im AsylbLG

Seit 2019 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Bewohner*innen in Sammelunterkünften wie in einer großen Familie zusammen leben und deswegen sparen. Sie sind wie Ehe- und Lebenspartner*innen in
der „Regelbedarfsstufe 2 (RBS 2)“. Das ist nicht rechtens, weswegen das Bundesverfassungsgericht 2022 entschieden hat, dass diese Kürzungen verfassungswidrig sind. Ladet euch hier den mehrsprachigen Flyer mit Mustern für Überprüfungsantrag und Widerspruch runter.

Trotz Arbeit, Partnerin und Unterstützung vom Fußballverein: Drohende Abschiebung von Francis N. nach Nigeria

Am 19. Februar droht ihm, einem seit mehreren Jahren in Deutschland lebenden Nigerianer, die Abschiebung. Francis floh 2022 vor dem Krieg in der Ukraine. Aktuell befindet sich Herr N. in der Abschiebehaft Dresden. Seine Partnerin startete eine Unterschriftenaktion für seinen Verbleib, unterstützt wird diese durch einen Thalheimer Fußballverein.

FAQ zur Situation syrischer Geflüchteter in Deutschland

FAQ Syrien

Q&A zur Situation syrischer Geflüchteter in Deutschland //
Pirs û Bersiv derbarê Rewşa Penaberên Sûrî li Almanyayê //
ﺳؤال وﺟواب ﺣول وﺿﻊ اﻟﻼﺟﺋﯾن اﻟﺳورﯾﯾن ﻓﻲ أﻟﻣﺎﻧﯾﺎ //

Wir haben einige der Fragen, die uns erreicht haben, in einem Q&A zusammengefasst.

Zum CDU Parteitag: 145 Organisation stehen für menschenrechtliche Brandmauer ein

Uns alle eint der Wunsch nach einem Leben in einer Gesellschaft, die uns schützt und unterstützt, in der wir beteiligt und respektiert werden. Diese grundlegenden Werte – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte – sind das Fundament unserer Gemeinschaft. Sie geben uns Stabilität, Sicherheit und Halt. Sie garantieren, dass unsere grundlegende Würde und unsere Freiheit gewahrt werden.

Brutale Abschiebepraxis in Leipzig: Schwerkranke Mutter bei Abschiebung von Familie getrennt

In der Nacht zum Dienstag versuchte die Polizei in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft Familie G. aus Georgien abzuschieben. Weil die Mutter Nino G. aufgrund des Verdachts auf einen Hirntumor nicht reisefähig ist, schob die Polizei den Vater und beide Kinder (10 und 6 Jahre) der Familie getrennt ab. Der Vorgang ist ein Verstoß gegen Sachsens „Leitfaden zur Rückführungspraxis“ und ein absolut inhumanes Vorgehen, welches der Flüchtlingsrat auf das Schärfste verurteilt.