PM: Abschiebepraxis in Sachsen – Die Doppelmoral des Freistaates

Menschenrechtswidriges Handeln für Abschiebungen in Kauf genommen

Das sächsische Innenministerium und die ihm unterstehenden Vollzugsbehörden gehen hart gegen Geflüchtete mit Negativbescheid vor. Deren Handlungsspielräume werden eingeengt. Grundrechtsartikel werden verletzt, Integrationsleistungen nicht gewürdigt, Zukunften zerstört. Diese Entwicklung ist unbedingt aufzuhalten, zivilgesellschaftliches Handeln ist gefragt.

Warum haben wir diesen Flyer veröffentlicht? Die Abschiebepraxis Sachsens hat sich in den letzten Monaten in eine immer offensivere und aggressivere Richtung entwickelt. Der absurde Wettstreit um das effektivste Abschiebevorgehen zwischen den Bundesländern soll verlorengegangene Wähler*innengruppen zurückgewinnen. Der Preis: Ausländerbehörden und das sächsische Innenministerium verletzen massiv die Grundrechte Geflüchteter. Der von der Politik vielbeschworene Ansporn des Aufenthalts durch Integration wird in der Praxis zur Makulatur. Umso wichtiger ist es, dass geflüchteten Menschen alle frei zugänglichen Informationen übermittelt werden.

Der Staat nimmt in Kauf, dass Menschen körperlichen Schaden bei Abschiebungen erleiden. Im Juni diesen Jahres wurde eine im achten Monat schwangere Frau abgeschoben. So kurze Zeit vor der Entbindung eine Frau dem emotionalen und traumatisierenden Stress einer Abschiebung auszusetzen, verurteilen wir auf das Schärfste!

Der Schutz von Ehe und Familie wird nicht eingehalten. Dies zeigt der von uns begleitete Fall der im Mai abgeschobenen Familie Bekir/ Kamberovik. Bewusst wurde hier gegen Artikel 6, Grundgesetz verstoßen und Frau Kamberovik und drei ihrer Kinder nach Mazedonien abgeschoben während der Rest der Familie in Deutschland zurückblieb.

Aufsehen erregte in der Öffentlichkeit die Abschiebung am 02. Juni 2016 von 15 kranken Geflüchteten, sieben davon aus Sachsen. Die fachmedizinische Begleitung sichert vielleicht die körperliche Unversehrtheit während des Fluges. Viel mehr aber sichert sie dem Innenminister die Argumentationsgrundlage für eine vorgebliche Reisefähigkeit der Geflüchteten. Diese lässt er sich mehr als 75.000 Euro kosten. Die psychische Belastung bleibt dennoch bestehen, medizinische Behandlung sowie medikamentöse Versorgung im Zielland sind für die Geflüchteten in den meisten Fällen nicht mehr erreichbar und damit lebensgefährlich.

Einem 17-jährigen mit Ausbildungsvertrag zum Hochbaufacharbeiter, guten Deutschkenntnissen und Mitglied im örtlichen Fußballverein versagte die Ausländerbehörde die Arbeitserlaubnis. Als der junge Mann keine Perspektive trotz all seiner Anstrenungen mehr sah, entschloss sich die Familie zur freiwilligen Rückreise in den Kosovo. Auf der einen Seite beschwört die Politik die Integration, die Deutsche Industrie- und Handelskammer beklagt den Fachkräftemangel, zuletzt im Juni 2016 in ihrer Ausbildungsumfrage. Andererseits stellen sich Ausländerbehörden bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen quer wie in diesem Fall geschehen.

Der Sächsische Flüchtlingsrat zieht aus diesen und weiteren Fällen folgende Schlüsse:

  • Mit den hohen Abschiebezahlen wollen sich Politiker*innen in Verantwortung    gegenüber dem politischen Gegner von Rechtsaußen profilieren. Dass die Kopie des rechtsradikalen und menschenfeindlichen Originals nicht profitiert, wird durch Wahlergebnisse und eine immer schärfere Rhetorik bestätigt.
  • Absolute, unveräußerliche Grundrechte, wie zum Beispiel Artikel 2 und Artikel 6, GG, spielen keine Rolle wenn Vollzugsbehörden  politische Ziele durchsetzen.
  • Dies ist eine besorgniserregende Entwicklung. Alle die Exekutive kontrollierenden Gewalten sollten dies zur Kenntnis nehmen und beginnen, entsprechend zu handeln, nachzufragen und zu urteilen.
  • Der sächsische Ausländerbeauftragte muss seinen Auftrag überprüfen. Die Belange aller Ausländer*innen  sollten sein politisches Agieren leiten.
  • Die sächsische Regierung reißt moralische und legale Grenzen ein. Es ist unsere Aufgabe, darauf hinzuweisen – gegenüber Geflüchteten und der sächsischen Öffentlichkeit.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir den strittigen Passus zum Verhalten in Linienflügen bereits freiwillig im August gelöscht haben. Die erst seit Montag, dem 12. September eingegangene Kritik ist für uns deswegen nicht nachvollziehbar.

Kontakt:

Sächsischer Flüchtlingsrat
Thomas Hoffmann
Dammweg 5
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 33 22 52 35

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