Ein „besserer Ausreisegewahrsam“ macht Grundrechtsverletzungen nicht besser!

Am 17. Mai 2017 wird das Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz im Sächsischen Landtag entschieden. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD haben vor wenigen Wochen mit einem Änderungsantrag versucht, einen „besseren Ausreisegewahrsam“ zu gestalten (Drs. 6/6352). Einige Forderungen unseres Appells, den wir mit zahlreichen Erstunterzeichnenden im November veröffentlichten, wurden aufgegriffen. Die Kritikpunkte des Jesuiten-Flüchtlingsdienst finden sich fast gar nicht wieder (Stellungnahme hier, zur Verfügung gestellt). Deswegen und aus den folgenden Gründen rufen der Sächsische Flüchtlingsrat und weitere Initiativen zum Protest am 17. Mai vor dem Landtagsgebäude auf:

  • Vorausgeschickt: Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft machen krank. Menschen werden, ohne dass sie eine Straftat begangen haben, eingesperrt. In keiner Weise sehen wir eine Ausreisegewahrsamseinrichtung als notwendig an. Die Landesregierung muss das Bundesgesetz nicht anwenden. Das Ziel, hohe Abschiebezahlen wurde bereits im Jahr 2016 erreicht. Sachsen hatte in dem Jahr die Zahl Abgeschobener im Vergleich zum Vorjahr von 1.725 auf 3.377 Menschen fast verdoppelt.
  • Der Änderungsantrag sieht vor, dass der „Situation und den Belangen schutzbedürftiger Personen […] besondere Aufmerksamkeit“ gewidmet wird. Worin diese bestehen soll, steht da nicht. Dass Schutzbedürftige, wie alle anderen Schutzsuchenden auch, sich nicht in Haftsituationen wiederfinden sollten, sollte selbstverständlich sein.
  • Klar ist es begrüßenswert, dass Familien und unbegleitete Minderjährige nun getrennt von anderen Ausreisepflichtigen in Gewahrsam genommen werden sollen. Aber auch hier gilt: Familien beziehungsweise Minderjährige in Gewahrsam? Das darf schlicht nicht sein.
  • Es soll einen Beirat geben, dem zwei Abgeordnete des Landtags von je einer Regierungs- und Oppositionsfraktion, der*die Sächsische Ausländerbeauftragte, je ein*e Vertreter*in einer „Hilfs- und eine Migrantenorganisation“ sowie ein*e Vertreter*in des Staatsministeriums des Inneren angehören sollen. Die Beiratsmitglieder sollen sich über Unterbringung, Beschäftigung, Verpflegung und ärztliche Versorgung unterrichten lassen und die Einrichtung besichtigen können. Die von uns befürchtete „Blackbox Ausreisegewahrsam“ wird so zum Teil erhellt, gleichzeitig wird so dem Ausreisegewahrsam der Anschein von Legitimität verliehen. Was „Hilfs- und Migrantenorganisationen“ sind, müssen die Koalitionsfraktionen noch beantworten. Unsere Forderung ist: ein uneingeschränktes Besuchsrecht, dass auch für Anwält*innen und NGO-Mitarbeiter*innen gilt. Dann können die Menschen im Gewahrsam ihre Kritik direkt selber übermitteln. Ein Besuchsrecht findet sich aber nicht, weder im Gesetz noch im Änderungsantrag.
  • Immer noch findet sich im Gesetz ein Generalverweis auf das Strafvollzugsgesetz. Es gibt ja einen Grund, warum der Europäische Gerichtshof verlangte, dass Straftäter*innen und Schutzsuchende, die abgeschoben werden sollen, getrennt inhaftiert werden. Der Generalverweis auf das Strafvollzugsgesetz wird dem nicht gerecht. Außerdem, so äußerte sich der Jesuiten-Flüchtlingsdienst, sind die Verwaltungsgerichte für die Kontrolle des Ausreisegewahrsams zuständig. Verwaltungsrichter*innen seien aber gar nicht auf das Strafvollzugsgesetz vorbereitet.
  • Psychotherapeutische, psychosoziale und soziale Betreuung wird es nicht geben.
  • Rechtspflege wird im Ausreisegewahrsam nicht präsent sein. Wenn schon kein Besuchsrecht ermöglicht wird, dann hätte wenigstens dieses Instrument etabliert werden müssen um den Schutzsuchenden eine Gelegenheit zu geben, zu ihrem Recht zu kommen.
  • Der Ausreisegewahrsam hätte das Gesetz als ultima ratio definiert werden müssen, so der Jesuiten-Flüchtlingsdienst. Dies verlangt die „Rückführungsrichtlinie“ der EU.
  • Weiterhin hat der Jesuiten-Flüchtlingsdienst mal den Flugplan des Flughafen Dresdens durchforstet: der Winterflugplan verzeichne so gut wie keine außereuropäischen Flugverbindungen. Der entsprechende Paragraph zum Ausreisegewahrsam sieht aber vor, dass die Einrichtung im Transitbereich eines Flughafens stehen solle oder an einem Ort, von dem die Ausreise möglich ist. Mit Linienflügen ist dies in Dresden offenbar nicht zu ermöglichen, lediglich in Charterflügen kann bisher von dort abgeschoben werden.
  • Der Ausreisegewahrsam wird drei Millionen kosten. Nur: aus Sicht der Landesregierung läuft es exzellent mit den Abschiebungen. Es braucht den Ausreisegewahrsam nicht um hohe Abschiebezahlen zu produzieren. Er ist Wahlkampf und dient den regierenden Parteien, um den Forderungen von Rechtsaußen entgegenzukommen. Der Ausreisegewahrsam belastet so vollkommen unnötigerweise den Haushalt. Vor allem aber ist er eines: inhuman.

Die zum Protest Aufrufenden sind:

Afghanische Kulturgruppe Dresden
AG Asylsuchende Sächsische Schweiz Osterzgebirge e.V.
AKuBiZ e.V. Pirna
Arbeitskreis Ausländer und Asyl Freiberg e.V.
Asylum Seekers‘ Movement
Ausländerbeauftragter der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Bon Courage e.V.
Gefangenen Gewerkschaft / Bundesweite Organisation
Initiativkreis Menschen.Würdig e.V.
Kontakgruppe Asyl e.V. Dresden
Linksjugend [’solid] Dresden
Netzwerk Asyl, Migration, Flucht Dresden
Non-Citizen Council
Peperoncini e.V.
Refugee Law Clinic Leipzig e.V.
Romano Sumnal e.V.
Rote Hilfe e.V.
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Zendegi (Leben) – Keine Abschiebungen nach Afghanistan

 

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