PM: Versuchte Abschiebung in Sächsischer Schweiz – Ehe, Kinder, Wohnung im Fokus

Ein Ehemann wird versucht abzuschieben obwohl sein Aufenthalt noch nicht geklärt war.

Die Sächsische Zeitung berichtet von einer Abschiebung im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge. Polizei und Ausländerbehörde versuchen, eine Familie zu trennen. Als das zu misslingen droht, greifen die Polizist*innnen zu rabiateren Methoden und dringen in die Wohnung der Ehefrau ein. Der aufenthaltsrechtliche Status des Ehemanns war nicht geklärt. Erneut will eine Ausländerbehörde Tatsachen schaffen und wiegt Betroffene in falschem Vertrauen. Der Abschiebewahn hat eine weitere Grenze eingerissen.

Polizist*innen, die gewaltsam in Wohnungen eindringen, Ausländerbehörden, die bewusst Menschen täuschen, Sachbeschädigung, Kindeswohlgefährdung, versuchte Familientrennungen – all das kulminierte an nur einem Morgen vergangene Woche in einer versuchten Abschiebung, wie die Sächsische Zeitung am Freitag berichtete. Am frühen Morgen des 28. Februars versucht die Polizei einen Mann tunesischer Staatsbürgerschaft aus dem Landkreis Sächsische-Schweiz Osterzgebirge abzuschieben. Als sie ihn nicht in der Unterkunft in Schmiedeberg antrifft, versuchen sie, ihn bei seiner Ehefrau deutscher Staatsbürgerschaft in Reichstädt abzuholen. Er kann entkommen, doch erst nachdem die Polizei in das Haus der Familie gewaltsam eindringt, wissend, dass sich auch Kinder darin aufhielten. Da der Ausländerbehörde die Eheschließung bekannt war, ist davon auszugehen, dass sie auch von den Minderjährigen wusste, die im Haushalt leben. Am 12. März sollte das Ehepaar erneut bei dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in vorsprechen, um ein Bleiberecht auf Grund der Heirat prüfen zu lassen. „Dass eine Ausländerbehörde vorgibt, den aufenthaltsrechtlichen Status von Betroffenen klären zu wollen und parallel die Abschiebung vorbereitet, ist uns nun schon zum zweiten Mal bekannt geworden. Selbiges erlebte die Familie Hovhannisyan/ Poghosyan unter anderen Vorzeichen im September letzten Jahres (PM vom 19. September 2017). Solch ein Vorgehen ist nicht anders denn als bewusste Täuschung zu bewerten.“ kritisiert Mark Gärtner vom Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. „Was die Polizei da aber angestellt hat, das geht gar nicht und darf einfach nicht passieren!“

Immer längere Liste von Grundrechten, die von Abschiebepraxis betroffen sind

Für das vergangene Jahr sind dem Verein sechs Familientrennungen bekannt. „Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein. Mit aller Radikalität versuchen die Behörden, die Abschiebezahlen in die Höhe zu treiben. Dieser Wahn muss ein Ende haben.“ so Gärtner. Denn häufig bleibt es nicht allein bei einem Eingriff in Artikel 6 Grundgesetz. Im vergangenen Jahr wurden wieder attestiert Kranke abgeschoben, Familien ganz bewusst getrennt und eine Mutter so zur „freiwilligen Ausreise“ gezwungen, ein Zehnjähriger mit Behinderung und starker Epilepsie wurde rückgeführt, das Leben einer Hochschwangeren und ihres Ungeborenen riskiert. Gärtner: „Nach all diesen Eingriffen in Grundrechte wird nun auch die Unverletzlichkeit der Wohnung infrage gestellt. Diese schleichende, aber gewaltvolle Entwicklung hin zu einer Abschiebepraxis fern grundlegender moralischer und legaler Grenzen hat wieder ein neues Ausmaß erreicht.“

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