Kleine Anfragen

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29.01.15: Abschiebung einer 18-jährigen Frau aus Leipzig (mehr)

Bereits 2015 wurden Familien getrennt. Eine junge Frau wird 18 Jahre alt. Mit Vollendung der Volljährigkeit wird sie abgeschoben und so von ihrer Familie getrennt.
Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/616.

14.06.16: Abschiebung einer Frau aus Grimma ohne ihren minderjährigen Sohn (mehr)

Der Fall der Frau D., wie unter Einzelfälle geschildert, wird hier behandelt. Unter der Vorgabe, dass die Trennung der Familie lediglich temporär hätte sein sollen, wird das Vorgehen von Polizei und Ausländerbehörde begründet. Das Grundrecht auf Schutz der Familie wird relativiert, da die Abschiebung offensichtlich unbedingt vollzogen werden sollte. Die Gründe für Frau D., nicht nach Polen zurückzukehren, spielten für die Erwägungen der Ausländerbehörde keine Rolle.
Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/5205.

14.06.16: Gesundheitsbedingte Abschiebungshindernisse (mehr)

Mit dem Asylpaket II, Ende Februar 2016 im Bundestag beschlossen, können kranke Menschen wesentlich leichter abgeschoben werden. Die Verschärfungen zielstaatsbezogener und inlandsbezogener Abschiebungshindernisse werden wiedergegeben (s. Hinweise zu medizinischen Gutachten unter Rechtliche Hinweise). Eine nachweisliche Suizidgefahr wird im Einzelfall als Abschiebungshindernis geprüft, heißt, die Beamt*innen der Ausländerbehörden stellen sich über medizinische Expertise.
Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/5267)

24.06.16: Familientrennungen durch Abschiebung (mehr)

Bis zum 31. Mai 2016 wurden 10 Familien getrennt. In 2014 waren es seit Beginn der statistischen Erfassung (17. Februar 2014) fünf Familien, in 2015 waren es vier. Die Zahl der getrennten Familien wird in 2016 auf 20 Fälle steigen.
Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/5266)

11.07.16: Vermutlich rechtswidrige Abschiebung einer Familie am 09.06.2016 in Riesa (mehr)

Es wird die Abschiebung und Trennung der Familie Bekir/ Kamberovikj behandelt (siehe Einzelfälle). Aus Sicht der Landesregierung war der gesamte Vorgang legal, den Vorwurf der Rechtswidrigkeit weist sie zurück. Valentin Lippmann geht auf die Staatenlosigkeit Sami Bekirs ein, für den Innenminister aber kein Grund, die Abschiebung auszusetzen. Ein Eintrag im mazedonischen Geburtenregister genügt ihm, die Staatenlosigkeit Bekirs in Zweifel zu ziehen.
Antwort des SMI auf Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Bündnis 90/ Die Grünen, Drs. 6/5476)

11.08.16: Abschiebung 15 Asylsuchender mit Krankentransport nach Mazedonien (mehr)

Am 02. Juni 2016 werden in einem Sammelcharter 15 kranke Geflüchtete nach Mazedonien abgeschoben. Die fachmedizinische Begleitung an Bord sicherte vielleicht die körperliche Unversehrtheit während des Fluges. Viel mehr aber sicherten die Kosten von 75.000 Euro (die damals vorläufig angegebenen Kosten) für den Charter dem Innenminister die Argumentationsgrundlage für eine vorgebliche Reisefähigkeit.
Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/5779)

16.10.16: Abschiebung in den Kosovo am 20. September 2016 (mehr)

Bei der Antwort dieser Anfrage wirft der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. dem Innenminister vor, falsche Aussagen getätigt zu haben. In der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 und 2 schreibt er, dass bei einer der Personen, bei der Krankheitsbilder vorlagen, eine fachärztliche, das heißt, nicht amtsärztliche Stellungnahme vorlag. In dieser fand sich nach Auffassung des Innenministers keine Aussage zur Reisefähigkeit der betroffenen Person. Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. kann diese Aussage widerlegen, das fachärztliche Gutachten liegt ihm vor.
Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/6571)

21.10.16: Familientrennungen durch Abschiebungen seit Juni 2016 (mehr)

Insgesamt wurden bis einschließlich 30. September 2016 19 Familien durch Abschiebung getrennt. Polizist*innen haben keinen Ermessenspielraum, Trennungen von Familien zu vermeiden, lediglich die Zentrale Ausländerbehörde beziehungsweise die untere Ausländerbehörde entscheiden.
Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/6618)

14.11. & 17.11.16: Nachfragen zur Abschiebung in den Kosovo am 20.09.16 (mehr)

Ausländerbehörden beziehen ihre medizinische Kompetenz und ihren Sachverstand zur Bewertung von Krankheitsbildern aus Paragraphen. So die Ansicht des Innenministers. Er bestätigt noch einmal, dass es keine Anhaltspunkte für eine bestehende Reiseunfähigkeit gab. Wie beschrieben kann der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. dies widerlegen. Bei der Antwort an Petra Zais schreibt der Innenminister außerdem, es wäre keine Suizidgefahr durch ein*e Ärzt*in festgestellt worden. Auch dies widerspricht den uns vorliegenden Dokumenten. Die Fesselung eines Neunjährigen mit Handschellen wird bestätigt.
Antworten des SMI auf Anfragen der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/6860 und Petra Zais, Bündnis 90/ Die Grünen, Drs. 6/6864)

18.11.16: Anwendung von unmittelbarem Zwang zum Vollzug der Abschiebung (mehr)

Es wird die Fesselung Minderjähriger bei Abschiebungen behandelt. Das Innenministerium gibt die Rechtsgrundlagen wieder. Polizeiliche Zwangsmaßnahmen müssen demnach auch dem Alter der Betroffenen angemessen sein. Warum ein Trupp Polizist*innen einen Neunjährigen fesseln muss, bleibt damit unbeantwortet.
Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Bündnis 90/ Die Grünen, Drs. 6/6865)

21.12.16: Abschiebungen in den Kosovo am 30. November/ 1. Dezember 2016 (mehr)

Es wird die Abschiebung von neun Menschen am 30. November und von 22 Menschen am 1. Dezember bestätigt. Bei einer Person wurde die Reisefähigkeit in einem fachärztlichen Gutachten bezweifelt. Ein*e Amtsärzt*in konnte diese Zweifel aber ausräumen.
Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/7231)

27.01.17: Abschiebungen aus Sachsen im 4. Quartal 2016 (mehr)

Das Innenministerium spricht hier von 3.206 Abschiebungen im Jahr 2016. Der MDR berichtet dagegen von 3.377 Menschen. Auf Anfrage des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V. bestätigt die Landesdirektion Sachsen die Zahl von 3.377 Menschen. Die Zahl 3.206 ist damit hinfällig.
Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/7768)

13.02.17: Abschiebung in besonderen Fällen (mehr)

Die Zahl von 20 Familientrennungen im Jahr 2016 wird bekanntgegeben. Der Innenminister führt an, dass keine Statistiken zur Abschiebung Schwangerer und attestiert Kranker geführt werden.
Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/8097)

25.04.17: Große Anfrage: Berücksichtigung von Menschenrechten und rechtliche Grundlagen bei Abschiebungen (mehr)

Ein umfassender Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wurde beantwortet – mit einigen Erkenntnissen aber auch einigen fragwürdigen Ausreden. Beispielsweise wird nicht erfasst, wie oft Pilot*innen einen Abschiebeflug verweigerten. Das dürfte kaum glaubwürdig sein. „Reintegrationsprojekte“, die nach der Abschiebung ins Herkunftsland greifen sollen, förderte Sachsen mit nicht weniger als 52.231,05 Euro für die Jahre 2015 und 2016. Risikoschwangerschaft kann nur durch amtsärztliche Atteste nachgewiesen werden, die Expertise von Fachärzt*innen zählt nicht. Die Fesselung eines Minderjährigen ist die Vollstreckung eines Verwaltungsakts (der Ab-schiebung). Anderen Fragen wird ausgewichen, wie der Frage 5 und 6 im Fragekomplex zur Härtefallkommission.

Antwort des SMI auf Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Drs. 6/8633 (bereitgestellt auf unserer Website, da fünf PDF-Dokumente)

28.04.17: Abschiebung aus Sachsen im 1. Quartal 2017 (mehr)

Die Zahl von 579 Abgeschobenen wird veröffentlicht. 63 Menschen wurden im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in andere EU-Mitgliedsstaaten abgeschoben.

Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/9126.

28.04.17: Grenzübertrittsbescheinigungen und andere Dokumente, die entgegen §60a Abs. 4 AufenthG nicht die Aussetzung der Abschiebung bescheinigen (mehr)

Die Landesregierung bestätigt, dass alternative Dokumente ausgestellt wer-den. Sie vertritt die Rechtsauffassung, dass es Gründe für eine Duldung be-darf, damit diese ausgestellt wird.

Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/9127.

31.05.17: Nachfrage zu Drs. 6/9123: Abschiebungen in besonderen Fällen (mehr)

Auf Nachfrage zu der von uns berichteten, forcierten Familientrennung schreibt das Innenministerium, es führe geplante Familientrennungen nicht auf. Damit sind in 2016 möglicherweise mehr als 20 Familien getrennt worden, in 2017 möglicherweise mehr als drei.

Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/9541.

23.06.17: Nachfrage zu Drs. 6/3267 – Abschiebungen von aus Afghanistan Geflüchteten (mehr)

Die Staatsregierung gibt an, bisher keine Menschen nach Afghanistan abgeschoben zu haben, 25 Menschen afghanischer Staatsbürgerschaft wurden in 2017 bis zum Zeitpunkt der Anfrage zur „freiwilligen Ausreise“ gedrängt, 2016 waren es 190. 353 Menschen afghanischer Staatsbürgerschaft waren am 09. Juni 2017 vollziehbar ausreisepflichtig.

Antwort des SMI auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke, Drs. 6/9716

 

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