Newsletter 03/25: Hätten wir eine Stimme…

Wir, die Geflüchteten in diesem Land, sind (wie viele andere Migrant:innen) bis auf wenige Ausnahmen nicht wahlberechtigt. Rund 10 Millionen Menschen, 14 Prozent der erwachsenen Bevölkerung, leben hier, arbeiten hier, sind von allen Prozessen hier betroffen, können aber nicht mitbestimmen, in welche Richtung sich die Politik entwickeln soll. Ihre Stimmen werden kaum gehört — und wenn doch, dann oft verzerrt oder unter Rechtfertigungsdruck. Das hat weitreichende Folgen und ist Teil der gesellschaftlichen Abschottung. Hätten wir eine Stimme…

Aus Querfeld #7: Unsichtbar sichtbar

Sie sind gezwungen, ihre Rucksäcke abzunehmen, sobald sie einen riesigen Supermarkt betreten, weil man davon ausgeht, dass sie stehlen werden. Taxis und Hotels erheben absichtlich überhöhte Preise, damit sie die Not der Menschen ausnutzen können, die ohnehin schon so wenig haben. Sie werden nach draußen gedrängt. Sie können sich nie in die Gesellschaft integrieren oder mit ihr interagieren. Unsichtbar sichtbar.

Bundespolizei stellt rechtswidrige Gebührenbescheide aus – Willkürliche Kriminalisierung von Geflüchteten darf keine Praxis werden

Der Sächsische Flüchtlingsrat verurteilt das rechtswidrige und diskriminierende Vorgehen der Bundespolizei, die einem Geflüchteten zu Unrecht Gebühren für erkennungsdienstliche Maßnahmen und Dolmetscherkosten in Rechnung stellte. Begründet wurde das Vorgehen mit der Mutmaßung, dass der Betroffene in naher Zukunft erneut eine Straftat begehen könnte.

Kürzungen im AsylbLG (RBS 2)

Zwangsverpartnerung im AsylbLG

Seit 2019 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Bewohner*innen in Sammelunterkünften wie in einer großen Familie zusammen leben und deswegen sparen. Sie sind wie Ehe- und Lebenspartner*innen in
der „Regelbedarfsstufe 2 (RBS 2)“. Das ist nicht rechtens, weswegen das Bundesverfassungsgericht 2022 entschieden hat, dass diese Kürzungen verfassungswidrig sind. Ladet euch hier den mehrsprachigen Flyer mit Mustern für Überprüfungsantrag und Widerspruch runter.