20180619 SFR RLCL Pressespiegel zur Asylpolitik

Logo
RLCL Logo
19.06.2018
Pressespiegel zur Asylpolitik

Pressespiegel zur Asylpolitik vom 19. Juni 2018
Erstellt von Mark Gärtner / gaertner@sfrev.de

Geschehenes – Kurzmeldungen

Blick nach Europa und die Welt

  • Laut des European Asylum Support Office (EASO) ist die Zahl der in der EU gestellten Asylanträge von 2016 auf 2017 um 44 Prozent gesunken. In Deutschland sank die Zahl der Asylantragsstellungen gar um 70 Prozent. Die Zahl derer, die den Schutzstatus nach Genfer Flüchtlingskonvention von einem der EU-Mitgliedsstaaten zugesprochen bekamen, sank von 55 auf 50 Prozent.
    https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-06/fluechtlinge-asylantraege-eu-2017 (18.06.18)

Bund, Land, Kommune

  • Welcher EU-Mitgliedsstaat dafür zuständig ist, ein Asylverfahren im Einzelfall durchzuführen – das muss geprüft werden. Deswegen können Fliehende nicht einfach an der Grenze zurückgewiesen werden. Weil: Zurückweisung ungleich Prüfung. Es ist auch zu prüfen, ob Familienangehörige sich in dem Mitgliedsstaat befinden, in dem der*die Geflüchtete sich befindet. Unabhängig davon, welcher Staat zuständig ist. Umso mehr, wenn es unbegleitete Minderjährige betrifft. Es ist auch zu überprüfen, ob gewisse EU-Mitgliedsstaaten humanitäre Standards einhalten oder nicht, ob also eine Abschiebung (juristisch korrekt innerhalb der EU: Überstellung) rechtlich vertretbar ist. Muss alles geprüft werden, kann auch gegen geklagt werden. Das ist das, was sich Rechtsstaat nennt, das ist die Rechtslage nach Dublin-III-Verordnung. Mehr muss dazu eigentlich auch nicht geschrieben werden. Aber dennoch ist gestern fast eine Bundesregierung darüber gestürzt. Ohne Not. Denn, siehe oben, die Abschottungspolitik läuft wie am Schnürchen. Das haben sie dann eventuell auch bei der CSU nochmal verstanden. Es bleibt dabei: nicht an der deutsch-österreichischen, innereuropäischen Grenze wird vorerst zurückgewiesen. Es wird erst einmal gewartet, welche Dramen auf dem Mittelmeer noch bis zum EU-Gipfel Ende Juni fabriziert werden können.
    Dass Deutschland auch eine Grenze zu Polen und Tschechien hat, an der auch zurückgewiesen werden könnte, daran erinnerte nochmal der hiesige Innenminister Roland Wöller. Es fliehen zwar kaum Leute über diese Grenzen. Aber es ist ja nicht nur die CSU, die meint, dass AfD-Positionen die Beförderung zur Alternativlosigkeit erhalten müssten.
    Nachzulesen im Medium der Wahl, dennoch eine kleine Empfehlung: wer sich den aktuellen Spiegel zulegen möchte (lohnt dann doch mal bei tatsächlichen oder vermeintlichen Regierungskrisen), der*die findet dort nicht nur eine Chronologie des politischen Theaters der vergangenen Wochen, sondern auch ein Interview mit dem Holocaustüberlebenden Guy Stern ab Seite 120. Wie mit der AfD und ihren Vogelschissen umgegangen werden solle, fragen die Journalist*innen. Antwort: „In einer Demokratie sind die besten Waffen Aufrichtigkeit, Authentizität und Widerlegung.“ Also all das, was gerade den Bach runtergeht.
  • Welche Vorwürfe gegen die Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und deren vormalige Leiterin Ulrike B. haben sich erhärtet, fragt die tagesschau? Von den vormals 1.200, vorgeblich falsch positiv beschiedenen Asylanträgen sind lediglich 578 übrig, bei denen ein Widerruf geboten sei. Bei einem Widerruf war der Bescheid rechtmäßig, allerdings hat sich die Sach- oder Rechtslage geändert sodass die Aufenthaltsdauer nicht verlängert wird. Zudem beruft sich die Staatsanwaltschaft auf zwei Zeugen: einen Journalisten, der eben jener vorgeblichen Korruption im BAMF hinterherrecherchierte, der die Vorwürfe aber nicht substantiieren konnte. Und, einen ehemaligen Mitarbeiter des BAMF der von Ulrike B. entlassen wurde, dessen Interesse an Vorwürfen also alles andere als hehre Motive haben könnte. Dass Ulrike B. Gelder angenommen habe, hat sich bisher nicht erwiesen. Der Vorwurf, Jesid*innen hätten Schutzstatus zu unrecht zugesprochen bekommen: es war damals gängige Entscheidungspraxis des BAMF, der vom Genozid bedrohten Bevölkerungsgruppe den Genfer Flüchtlingsstatus zu erteilen. Unterm Strich: ein Skandal, der keiner ist.
    http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/bamf-bremen-faq-101.html (12.06.18)
  • Bundesinnenminister Horst Seehofer hat die Chefin des BAMF im Zuge des sogenannten „Skandals“ um die Behörde entlassen. Hans-Eckhard Sommer aus dem bayerischen Innenministerium folgt ihr nach. Er ist ein Hardliner, so sprach er sich bereits im Jahr 2014 für Sach- statt Geldleistungen für Schutzsuchende aus. Weiterhin will Seehofer das BAMF wieder komplett unter die Aufsicht des Innenministeriums stellen. Bisher wurde es auch vom Bundeskanzler*innenamt koordiniert.
    http://www.sueddeutsche.de/politik/migration-der-neue-bamf-chef-kommt-aus-bayern-1.4019860 (17.06.18)
  • Und es blieb beinahe unbemerkt: der Bundestag hat den Nachzug Familienangehöriger zu subsidiär Schutzberechtigten neu geregelt. Maximal 1.000 Menschen sollen nun nachziehen dürfen. Nach welchen Kriterien ausgewählt wird, ist nach wie vor nicht bekannt, lediglich, dass die bereits Jahre Wartenden nun offiziell getäuscht worden sind. Sie hatten sich darauf verlassen, dass der ausgesetzte Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im März 2018 wieder möglich wird.
    http://www.deutschlandfunk.de/asylrecht-bundestag-stimmt-fuer-beschraenkten.1939.de.html?drn:news_id=893302 (15.06.18)
  • Suizide und Suizidversuche unter Geflüchteten kommen immer wieder vor, doch quantifizierbar sind sie nicht. Das Bundesinnenministerium gibt an, Suizidprävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, eine gesonderte Erfassung von Fällen erfolge nicht. Anders sieht das beispielsweise die Antirassistische Initiative Berlin, die auch Suizide und Suizidversuche unter Geflüchteten dokumentiert. Es komme häufig vor, so eine Sprecherin.  Zwischen 2015 und 2017 hat die Initiative 71 Fälle dokumentiert. Politische und gesellschaftliche Ursachen lassen sich beispielsweise in der zentralen Unterbringung oder der unzureichenden Gesundheitsversorgung finden. Die Linke fordert, dass Daten dazu unbedingt erhoben und veröffentlicht werden müssen.
    http://www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/die-not-der-fluechtlinge-der-ignorierte-tod-der-fluechtlinge-a-1519741,0#artpager-1519741-1 (07.06.18)
  • In Hannover-Langenhagen hat bisher Muzaffer Öztürkyilmaz, Mitarbeiter des Flüchtlingsrats Niedersachsen, als Berater für Menschen in Abschiebungshaft gearbeitet. Die Finanzierung hat das Landesjustizministerium nun aber eingestellt. Zwischen dem 01. August 2016 und dem 31. Juli 2017 wurde in 44 Prozent der von ihm angestrebten Verfahren festgestellt, dass die Abschiebungshaftanordnung rechtswidrig war. Systemische Mängel gebe es bundesweit, davon geht Öztürkyilmaz aus. Es könne nicht gesagt werden, dass hier ab und an mal ein*e Richter*in einen schlechten Tag habe. Doch: die hohe Quote beeindruckt das Ministerium nicht. Das Abschiebeinteresse wiegt schwerer als die rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, dass Freiheitsentziehungen nur mit rechtlicher Beratung zu vollziehen und bei Rechtswidrigkeit aufzuheben sind.
    http://www.taz.de/!5509334/ (12.06.18)

Hintergrund und Meinung

  • Das Grundrecht auf Asyl ist so gut wie abgeschafft, es gebe keine Regierung der EU mehr, die es offensiv verteidige, weder in Ost- noch Westeuropa, kommentiert Heribert Prant in der SZ. Die Pläne der EU-Kommission sehen zudem vor, künftig zu prüfen, ob jemand überhaupt in der EU einen Asylantrag stellen darf. Wenn bei diesem Zulässigkeitsverfahren herauskommt, dass jemand durch einen „sicheren Drittstaat“ gereist ist, dann wird der Asylantrag nicht mal mehr inhaltlich geprüft, Fluchtgründe also nicht berücksichtigt. Der „Drittstaat“ könnte zum Beispiel auch Libyen sein. Weil bestimmte Regionen als vorgeblich sicher gelten ist das ganze Land sicher. Deutschland übernehme die Führungsrolle bei der Abschaffung des Asylrechts. Wer meint, das diene der Sicherheit, der*die täusche sich, so Prantl. Der Zorn gegen „den Westen“ werde in den Ländern steigen, die die Geflüchteten aufnehmen werden (in Lagern, gebaut nach dem Vorbild der „Ankerzentren“), das Geld, was dafür fließe, nicht bei den Menschen ankommen.
    http://www.sueddeutsche.de/politik/asyl-europa-macht-dicht-1.4005068 (06.06.18)

Der Pressespiegel wird herausgegeben von:

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Dammweg 4
01097 Dresden
pr@sfrev.de

Refugee Law Clinic Leipzig e.V.
Burgstraße 27
04109 Leipzig
pr@rlcl.de

Arbeit mit Geflüchteten ist nicht kostenlos und schon gar nicht umsonst. Deshalb freuen wir uns über Spenden zur Unterstützung der Arbeit des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V. Diese können Sie auf unser Konto überweisen. Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung.

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN: DE 85 8509 0000 3323 7910 06
BIC: GENODEF1DRS

Um die Einstellungen zum Abonnement zu ändern oder das Abo zu kündigen, bitte hier klicken.

Textlogo
proasyl_logo         uno_logo
Web FB Mail
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Geschäftsstelle Dresden
Dammweg 5, 01097 Dresden

Tel.: +49(0)351 – 874 517 10
Fax: +49(0)351 – 332 947 50

www.sfrev.de

 

 

Teile diesen Beitrag: