PRESSESPIEGEL ZUR ASYLPOLITIK VON SFR UND RLCL | 24. OKTOBER 2018

Pressespiegel zur Asylpolitik vom 24. Oktober 2018
Erstellt von Mark Gärtner / gaertner@sfrev.de

Geschehenes – Kurzmeldungen

Blick nach Europa und die Welt

  • Mehr als 7.000 Menschen befinden sich durch Mexiko auf dem Weg in die USA. Sie kommen aus El Salvador, Honduras oder Guatemala, die meisten von ihnen sind papierlos. Sie fliehen vor Gewalt und Armut und müssen dennoch damit rechnen, dass sie an der Grenze zu den USA nicht eingelassen werden. Bereits jetzt hat US-Präsident Donald Trump sie zu „Kriminellen“ stigmatisiert und droht, sie mit Militär zu empfangen. Der mexikanische Präsident Peña Nieto beschwört die Gesetze seines Landes, die Menschen würden sich außerhalb der Legalität bewegen – womit er erkennt, was schon lange über Flucht bekannt ist. Wenn Menschen ihr zu Hause verlassen müssen, interessieren sie sich nicht für Grenzen oder Gesetze. Dass damit immer Schutzlosigkeit und hohe Vulnerabilität einhergehen ist klar. Einer der Menschen in dem Treck der Fliehenden fiel von einem LKW. Sein Name und sein Alter sind nicht bekannt, er hatte keine Papiere bei sich.
    Weitere 5.000 bis 5.400 Menschen befanden sich an der mexikanisch-guatemalischen Grenze. Sie kommen in erster Linie aus Honduras. 2.000 wurden gezwungen, sich wieder auf den Rückweg zu begeben, nachdem die involvierten Regierungen sich untereinander abgestimmt hatten. Einen Asylantrag in Mexiko stellten 640 Menschen. Etwa 1.000 harren noch an der Grenze aus, andere sind durchgebrochen.
    Artikel der Zeit (21.10.18)
    Artikel der tagesschau (23.10.18)

 

  • Bis Juni diesen Jahres konnten Menschen jemenitischer Staatsbürgerschaft ohne Visum auf die Insel Jeju, Hoheitsgebiet Südkoreas, einreisen. 550 nutzten seit Ausbruch des Krieges im Jemen im Jahr 2015 die Möglichkeit, dahin zu fliehen. Das südkoreanische Justizministerium hat nun bekannt gegeben, dass 339 von ihnen ein humanitäres Visum gewährt werde, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis werde nicht ausgestellt. Lediglich für ein Jahr können sie demnach bleiben. Bei 85 weiteren Menschen werde noch geprüft, ob sie ein solches Visum erhalten können, in vier Fällen wurde das Visum verweigert. Was mit den verbleibenden Menschen passiert, lässt sich aus dem Artikel nicht erschließen.
    Artikel von SPON (17.10.18)

 

  • Mehr Menschen, die in Libyen festsitzen, lassen sich von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in ihre Herkunftsländer bringen als Menschen, die in Italien ankommen. Bis Mitte Oktober wären 13.000 Menschen zurückgekehrt, während knapp 12.500 den Weg über das Mittelmeer schafften. Nicht eingerechnet sind die, die unterwegs ertranken. Spanien erreichten bis zum 21. Oktober 45.145 Menschen.
    Artikel der tagesschau (23.10.18)

 

  • Am Sonntag versuchen 300 Menschen, die sechs Meter hohen Zäune der spanischen Exklave Melilla in Marokko zu stürmen. 200 gelingt es. Ein Mensch stirbt an Herzstillstand.
    Artikel von SPON (21.10.18)

 

  • Beim EU-Gipfel der Staats- und Regierungschef*innen vergangene Woche in Brüssel hatte die österreichische Präsidentschaft eine „verpflichtende Solidarität“ bei der Asylpolitik vorgeschlagen. Demnach könne jeder Staat einen Beitrag leisten, dieser müsse aber nicht in der Aufnahme Schutzsuchender bestehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnte den Vorschlag ab.
    Artikel des tagesspiegel (18.10.18)

Bund, Land, Kommune

  • Fünf Fliehende irakischer Staatsbürgerschaft wurden in Saarlouis aus einem Kühllaster befreit.
    Artikel der Stuttgarter Zeitung (23.10.18)

 

  • In Saalfeld in Thüringen liegt eine Frau im Kreissaal in den Wehen, der Vater ihres Kinders sitzt neben ihr. Es klingelt an der Tür und Polizeibeamt*innen verkünden, der Mann müsse nach Italien abgeschoben werden. Sie nehmen ihn mit. Die Hebammen sind es, die alle Hebel in Bewegung setzen und dafür sorgen, dass die Abschiebung abgebrochen wird. Es ist der zweite Fall in diesem Jahr aus Thüringen, bei dem Behörden versuchten, aus dem Krankenhaus abzuschieben. Im Mai verhinderten Ärzt*innen in Arnstadt die Abschiebung einer Frau mit Risikoschwangerschaft. Die Thüringische Landesärztekammer dazu: „Der gesundheitliche und medizinische Raum eines Krankenhauses ist eine Grenze für den Vollzug von Abschiebungen.“
    Artikel der Thüringer Allgemeine (24.10.18)
    PM des Flüchtlingsrats Thüringen (23.10.18)
  • Vergangene Woche machten PRO ASYL und SFR in einer gemeinsam PM auf den Fall einer Familie syrischer Staatsbürgerschaft aufmerksam, die im September nach Rumänien abgeschoben worden war. Diese Abschiebung war rechtswidrig, stellte das Verwaltungsgericht Dresden bereits am 06. Oktober fest. Die Familie ist nach wie vor in Rumänien, die sächsischen Behörden handeln alles andere als unverzüglich, so wie vom Verwaltungsgericht verpflichtet. Weiterer Druck ist notwendig.
    Artikel von MDR (19.10.18)

 

  • Nachdem der Antrag der FDP, die Liste der „Sicheren Herkunftsstaaten“ erheblich auszuweiten, gescheitert war, wird nun erwartet, dass die Koalition aus Union und SPD selbiges erneut versuchen wird. Die Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens scheiterte am Widerstand an den mit Beteiligung von Bündnis 90/ Die Grünen und/ oder DIE LINKE regierten Bundesländern. Es ist offen, ob die Grünen erneut geschlossen im Bundesrat auftreten werden. Inzwischen soll auch Georgien als „sicher“ klassifiziert werden. Laut einer Kleinen Anfrage der FDP sind es insgesamt 14 Länder, die die Bundesregierung potentiell als „Sichere Herkunftsstaaten“ einstufen könnte. Allerdings ist die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht verpflichtet worden, sich ein umfassendes Bild von der Lage im jeweiligen Herkunftsstaat zu machen
    Währenddessen zeigt eine Kleine Anfrage der LINKEN im Bundestag, dass das Konzept der „Sicheren Herkunftsstaaten“ kaum Einfluss auf die Zahl der Asylantragsteller*innen aus einem bestimmten Land hat. In den fünf Monaten vor der Einstufung Serbiens, Bosniens und Mazedoniens im November 2014 kamen 18.950 Menschen, in den fünf Monaten danach 20.750. Die Zahl der Menschen, die aus Albanien, Kosovo und Montenegro flohen, sank dagegen bereits vor der Einstufung dieser Länder als „sicher“ im Oktober 2015. Das einzige, was die Einstufung bewirke, sei eine Entrechtung von Asylantragsteller*innen, indem pauschal über ihre Fluchtgründe als „offensichtlich unbegründet“ entschieden werde, so Ulla Jelpke von der LINKEN.
    Artikel der NOZ (22.10.18)
    Artikel der Zeit (19.10.18)

 

  • Menschen im Kirchenasyl dürfen nicht als untergetaucht gezählt werden, hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. In Fällen, bei denen ein anderer Dublin-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, darf sich demnach auch nicht die Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate verlängern. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Mitgliedsstaat zuständig, in welchem sich der*die Antragsteller*in tatsächlich aufhält. Da den Behörden im Fall von Kirchenasyl bekannt sei, wo sich die Menschen aufhalten, könne nicht von Untertauchen gesprochen werden. Das Gericht in Trier hatte der Klage von sechs Menschen sudanesischer Staatsbürgerschaft stattgegeben.
    Artikel des Migazin (18.10.18)

 

  • Der große „Asylstreit“ zwischen CDU und CSU führte im Sommer fast zum Bruch der Koalition. Bundesinnenminister Horst Seehofer gab sich schlussendlich zufrieden, als er unter anderem die Bundespolizei anweisen durfte, Menschen an der deutsch-österreichischen Grenze abweisen zu können, die mit einer Einreisesperre belegt sind. Mitte Juni erging der Erlass, die Zahl der in allen Fällen skandalösen Regelung: drei abgewiesene Menschen, die ein Asylgesuch in Deutschland stellten, das nicht einmal mehr formal geprüft wurde.
    Artikel von SPON (23.10.18)

 

  • Die Brandenburger SPD, neben der LINKEN eine der dortigen Koalitionsparteien, will Menschen für bis zu zwei Jahre verpflichten, in Erstaufnahmeeinrichtungen leben zu müssen. Offenbar war das innerhalb der Koalition nicht abgesprochen, die LINKE erklärt, dies sei mit ihr nicht zu machen. Menschen, die nach den zwei Jahren bleiben, könnten auch erst dann beginnen, anzukommen.
    Artikel des neuen deutschlands (18.10.18)

 

  • Mehr als 10.000 Menschen am Sonntag, mehr als die Faschist*innen! Danke Herz statt Hetze! <3
    Berichterstattung des MDR (21.10.18)

Hintergrund & Meinung

  • Am 29. September 2018 verbrennt ein Mensch in Kleve, NRW, in einer Gefängniszelle. Ermittler*innen hatten Amed Ameds Namen verwechselt. Am 07. Januar 2005 war es Oury Jalloh, der in einer Zelle im sachsen-anhaltinischen Dessau verbrannte. Für die Initiative, die sich um lückenlose Aufklärung seines Todes bemüht, ist klar, dass auch Amed Amed Opfer desselben Täters wurde, wie Oury Jalloh: institutioneller Rassismus, das Denken, der Rechtsstaat könne gemeinhin nicht von People of Color beansprucht werden.
    Artikel der FR (24.10.18)
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