Pressespiegel zur Asylpolitik vom 26. Februar 2019

Pressespiegel zur Asylpolitik vom 26. Februar 2019
Erstellt von Mark Gärtner / gaertner@sfrev.de

Geschehenes – Kurzmeldungen

Blick nach Europa und die Welt

  • Fliehende in Griechenland, insbesondere auf den Inseln in der Ostägäis, leben in überfüllten Lagern, haben teils keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung und müssen hygienisch unhaltbare Zustände ertragen. Dies wurde nun vom Anti-Folter-Komitee des Europarats kritisiert. Auch der mangelnde Schutz von Minderjährigen wurde angesprochen. Als Beispiel führen die Expert*innen ein Lager in Fylakio im Nordosten von Griechenland an. Zeitweise hätten sich dort 95 Menschen einen Raum teilen müssen, sodass jede einzelne Person nur einen Quadratmeter Platz gehabt hatte. Auch Schwangere und Kinder hätten in dem Raum leben müssen. Berichtet wird zudem von Polizeigewalt, unter anderem im Lager Moria auf Lesbos. Illegale Push-Backs an der Landgrenze zur Türkei werden ebenfalls von griechischen Polizist*innen durchgeführt.
    NZZ (19.02.19)

Bund, Land, Kommune

  • Im Mai vergangenen Jahres erschüttert der Fall einer jungen Frau aus Afghanistan den Flüchtlingsrat Niedersachen, bei dem das Behördenhandeln nun als rechtswidrig bewertet wurde. Kurz vor ihrer geplanten Abschiebung nach Schweden wird sie in Abschiebehaft genommen. Von dort aus muss sie jedoch in die Klinik verlegt werden, sie leidet an Unterleibsschmerzen und Blutungen. Dennoch wird sie in der Klinik drei Tage lang mit einem Fuß an ein Bett gefesselt, ihr Anwalt, Peter Fahlbusch, spricht von mittelalterlichen Verhältnissen. Das Landgericht Stade kommt nun zu dem Schluss, dass die Ausländerbehörde unbedingt die Reisefähigkeit „unverzüglich“ hätte prüfen müssen. Das unterblieb. Die spätestens am 14. Juni 2018 durchführbare Abschiebung nach Schweden fand am Ende nicht statt. Für Fahlbusch liegt ein weiterer Skandal in der zusätzlichen Freiheitsberaubung, die durch die Fesselung zustande kam. Die Ausländerbehörde zur Fesselung: „keine Ahnung, wer dies veranlasst hat.“
    taz (21.02.19)

 

  • Im letzten Jahr sind 437 Menschen, die ursprünglich aus Syrien geflohen sind, aus der Bundesrepublik „freiwillig“ in ihr Herkunftsland zurückgekehrt, gibt die Bundesregierung an. Die Freiwilligkeit muss deswegen infrage gestellt werden, weil viele sich zu dem Schritt entscheiden, um ihre Familienangehörigen wieder zu sehen. Foreign Policy  berichtet beispielsweise über einen Menschen, der seine Verlobte nicht aus Syrien hatte holen dürfen. Eine Familienzusammenführung kann nur gelingen, wenn die Ehe vor der Flucht geschlossen wurde. Der Betroffene wurde nach seiner Rückkehr in Damaskus vom Geheimdienst einbestellt und ist seither nicht mehr aufgetaucht.
    Zeit (25.02.19)

 

  • Von 57.000 angesetzten Abschiebungen im Jahr 2018 sind 30.921 gescheitert, so die offiziellen Zahlen. Bundesländer hätten die Abschiebungen gegenüber der Bundespolizei unter anderem abgesagt, weil die Personen nicht angetroffen wurden (da Abschiebetermine nicht mehr angekündigt werden, soll das vorkommen), krank waren (dass die Regeln zur Feststellung der Reiseunfähigkeit verschärft worden sind, war halt auch ein wenig ein Schuss ins Knie für die eigenen Behörden) oder weil die Papiere fehlten (häufig den widersprüchlichen Ansagen von Ausländerbehörden und Botschaften zuzurechnen oder weil die Botschaften einfach nicht mitspielen). In einem internen Bericht des Bundesinnenministeriums heißt es etwa, dass Antworten aus dem Libanon auf Passanfragen „äußerst rar“ seien, also bei Weitem nicht den Geflüchteten anzulasten sind. Trotz besseren Wissens seines eigenen Hauses nimmt Bundesinnenminister Horst Seehofer die Zahlen zum Anlass, noch schärfere Abschieberegeln zu fordern beziehungsweise seinen in den Folgen katastrophalen, neuen Gesetzesentwurf zu verteidigen, der sich „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ schimpft.
    taz  (24.02.19)

 

  • Die Zahl der Abschiebungen nach Algerien, Marokko und Tunesien ist im vergangenen Jahr mit 35 Prozent stark gestiegen. Nach Tunesien wurden 369 (2017: 251) Menschen abgeschoben, nach Algerien 678 (2017: 504) und nach Marokko 826 (2017: 634). . Insgesamt waren 1.873 Menschen betroffen (2017: 1.389). Von einem „Vollzugsdefizit“, was durch die Klassifizierung dieser Staaten und Georgiens als „sicher“ gefüllt werde, kann keine Rede sein. Die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan hat sich mehr als verdoppelt, 2018 waren es 284 Menschen, 2017 121. Auch für Russland, Armenien, Indien, Gambia, Ghana und weitere Länder liegen Zahlen vor.
    Tagesspiegel (22.02.19)

 

  • Da die Airlinie Germania pleite gegangen ist, kommt etwas mehr Sand ins Getriebe der deutschen Abschiebeindustrie. Unter anderem Flüge nach Aserbaidschan und den Westbalkan konnten so nicht durchgeführt werden. Germania hatte zwischen Januar und November 2018 etwa 15 Prozent der 157 Abschiebeflüge der Bundespolizei übernommen. Geert Mackenroth, sächsischer Ausländerbeauftragter, überlegt, welche weiteren Möglichkeiten der Bund habe, um nicht auf private Fluggesellschaften angewiesen zu sein. Die Bundeswehr fällt aus, weil die soll verteidigen, aber ihre Flugbereitschaft könne genutzt werden. Da Abschiebungen, so Mackenroth, „immer eine widerliche Angelegenheit“ seien, müsste das Begleitpersonal qualifiziert sein. Ob das bei privaten Fluggesellschaften der Fall ist, stellt er infrage. Gleichzeitig gibt es hier den Hintergedanken, dass dann Pilot*innen die Abschiebung als diejenigen, die die Hoheit im Flieger ausüben, abbrechen können.
    MDR (17.02.19)

 

  • Eine Studie bestätigt die Zahlen von Beratungsstellen für Opfer rechter und rassistischer Gewalt: die neuen Bundesländer sind statistisch gefährlicher für Geflüchtete als die alten Bundesländer. Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung gibt eine zehn Mal höhere Wahrscheinlichkeit für Geflüchtete an, zum Ziel von Hassverbrechen in den neuen Bundesländern zu werden. Aus wirtschaftlichen Motiven geschehen die Verbrechen in erster Linie nicht. Entscheidend sei, wie erfahren die Mehrheitsgesellschaft mit Zuwanderung sei. Hassverbrechen werden zudem begünstigt, so die Forscher*innen, wenn fremdenfeindliche Sichtweisen sich über Jahre verfestigt hätten.
    SZ (24.02.19)

 

  • Das Bautzner Quartierbüro des Willkommen in Bautzen e.V. ist eine Anlaufstelle für Geflüchtete. Fragen zu Wohnen, Arbeit, Gesundheit und dergleichen mehr werden dort beantwortet. Die Finanzierung für dieses Jahr ist nun gesichert.
    MDR (23.02.19)

Hintergrund und Meinung

  • Im Interview mit der taz berichtet Catharina Ziebritzki, wissenschafltiche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für Völkerrecht zu den Asylverfahren, die auf den griechischen Inseln in der Ägäis durchgeführt werden. Der EU-Türkei-Deal habe zunächst zu geringeren Zahlen von Neuankommenden geführt, aber die Flucht nicht unterbunden. Die Inseln sind auch heute noch überfüllt. Das Hauptproblem für Ziebritzki: das spezielle, auf Rückführung ausgerichtete Asylverfahren nach EU-Türkei-Deal gelte für die meisten nicht, dementsprechend müssten sie auf das griechische Festland weiterreisen. Das betrifft Menschen, die Anspruch auf Zusammenführung mit ihren bereits in der EU lebenden Familienmitgliedern haben oder besonders Schutzbedürftige. Hierunter zählen unter anderen schwangere Frauen, unbegleitete Minderjährige und psychisch erkrankte Personen. Um die besondere Schutzbedürftigkeit jedoch nachweisen zu können, benötigt es eines Zertifikats. Bedeutet, viele der Fliehenden warten nur auf die Feststellung, dass sie die Inseln endlich verlassen dürfen. In der Praxis scheitert das zum Beispiel an einer unbesetzten Stelle auf der Insel Chios. Ziebritzki: da will niemand arbeiten.
    taz (20.02.19)
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