Pressespiegel zur Asylpolitik vom 12. März 2019

Pressespiegel zur Asylpolitik vom 12. März 2019
Erstellt von Mark Gärtner / gaertner@sfrev.de

Geschehenes – Kurzmeldungen

Blick nach Europa und die Welt

  • Fliehende haben eine Fähre besetzt, die von Calais nach Großbritannien übersetzen wollte. Sie wurden festgenommen. Viele Fliehende wollen nach Großbritannien, weil sie sich dort höhere Chancen auf dem weniger regulierten Arbeitsmarkt versprechen. Anders ausgedrückt: die Fluchtversuche von Frankreich nach Großbritannien offenbaren, dass die Verzweiflung so groß sein kann, als dass sich Menschen freiwillig in ein anderes Land begeben, um sich dort ausbeuten zu lassen.
    SPON (03.03.19)

Bund, Land, Kommune

  • „Seit ich 2017 nach Deutschland gekommen bin, habe ich nie eine Privatsphäre gehabt“, so Raphael A. gegenüber der SZ. A. ist in einem bayerischen Lager, auch „Ankerzentrum“ genannt, bei München untergebracht. Die Reihe der Kritiker*innen ist lang: die Innere Mission als zuständiger Sozialverband vor Ort, der ärztliche Direktor des kbo-Kinderzentrums an der TU München, die Chefärztin der Klinik für Jugendpsychosomatik und Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum rechts der Isar, das Stadtjugendamt sowie das Sozialreferat der Stadt. Traumatisierte, psychisch erkrankte Menschen können so nicht untergebracht werden, dass sich Frauen mit fremden Männern Zimmer teilen müssten, gehe gar nicht, Kinder und Jugendliche sind dort zwangsläufig zur Untätigkeit verdammt, in Einzelfällen sehen die Ärzt*innen Kindeswohlgefährdung. Der Artikel fasst zusammen, was Lager heutzutage in Deutschland bedeuten.
    SZ (08.03.19)

 

  • Etwa 5.000 Hinweise auf Tatverdächtige nach dem Völkerrecht haben deutsche Behörden seit 2014 erhalten. Demnach hätten sich unter Geflüchteten auch mutmaßliche Kriegsverbrecher*innen befunden. Das Bundeskriminalamt nahm in 129 Fällen Verfahren auf. Bundesinnenminister Horst Seehofer forderte einen Bericht an, kündigte bereits an, dass die Sicherheitsbehörden jeden Hinweis geprüft hätten.
    Zeit (07.03.19)

 

  • Das Kontingent von 1.000 Menschen, die im Monat zu ihren als subsidiär schutzberechtigt anerkannten Familienangehörigen nachziehen dürfen, wurde im Dezember, Januar und voraussichtlich auch Februar erfüllt. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten war erst für zwei Jahre ausgesetzt gewesen und wurde dann beschränkt, die Kontingentlösung harsch, auch vom SFR, kritisiert. Sie ist buchstäblich die Beschränkung eines Menschenrechts.
    SPON (26.02.19)

 

  • Die Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete ist bis zum 6. August 2019 befristet. Diese Frist möchte die Bundesregierung nun aufheben, trotz dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bereits bei ihrer Einführung Zweifel angemeldet hatte. „Nicht unbedenklich“ sei die Regelung in Hinblick auf völkerrechtliche Freizügigkeitsregelungen und die Genfer Flüchtlingskonvention. Der Jesuiten-Flüchtlinsdienst sieht die Wohnsitzauflage schlicht als „schlecht“ an, weil sie „in der Praxis faktisch nicht richtig anwendbar“ sei. Die SPD kündigt an, die teils absolute Kritik (Deutscher Juristinnenbund: „Das Gesetz kann keinesfalls so durchgehen.“) im parlamentarischen Verfahren zu berücksichtigen.
    SZ (26.02.19) Anmerkung: Die Rede ist hier von der Wohnsitzauflage, um die davon zu unterscheidende Residenzpflicht, wie im SZ-Artikel geschrieben, handelt es sich explizit nicht.

 

  • Die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sollen angepasst werden. Was jährlich geschehen soll, ist seit drei Jahren nicht mehr durchgeführt worden. Das SPD-geführte Arbeitsministerium will das nun nachholen. Kritik kommt von der CDU. Das maßregelnde, eine drittklassige Versorgung explizit für Geflüchtete vorsehende, und damit rassistische Asylbewerberleistungsgesetz würde doch tatsächlich Anreize schaffen, nach Deutschland zu fliehen. Eine Aussage, die wider besseren Wissens kommen muss, schließlich fliehen Menschen zunächst weg von einem Ort, weil ein Leben dort nicht mehr möglich ist.
    SZ (10.03.19)

 

  • Das rot-rot-grün regierte Thüringen verschob die Entscheidung des Bundesrats über die Einstufung Algerien, Marokkos, Tunesiens und Georgiens als „sichere Herkunftsstaaten.“ Nach Aussage von Ministerpräsident Bodo Ramelow wolle die Regierung einerseits weg von dieser Frage und über die großen Fragen der Zuwanderungspolitik sprechen. Andererseits möchte Ramelow auch nicht von einem Tabu sprechen, als er gefragt wird, ob die Einstufung der Staaten als „sicher“ für ihn Verhandlungsmasse zwischen Bund und Ländern sei. Der Ausgang der nun verschobenen Entscheidung ist ungewiss. Für eine Einstufung benötigt es zwei Bundesländer, bei denen die Grünen an der Regierung beteiligt sind. Bisher hat nur Baden-Württemberg die Hand gehoben. Wäre die Entscheidung nicht verschoben worden und der Bundesrat hätte stattdessen mit Nein gestimmt, wäre der Vermittlungsausschuss eingeschaltet worden. Dessen Befugnisse sehen nicht vor, Gesetzesentwürfe noch einmal im Kern zu ändern-
    taz (26.02.19)

 

  • Die Zahl der geflüchteten Menschen in sozialversicherungspflichtigen Jobs hat in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen zugenommen. Allerdings werden von der Arbeitsagentur nur Menschen aus den acht Hauptherkunftsländern erfasst. In Sachsen waren von ihnen Ende Juni 2018 6.180 in Arbeit, Ende Juni 2017 waren es noch 3.430. Der Sprecher der Arbeitsagentur benennt beim Arbeitsmarktzugang einige Hürden. Wichtigste Voraussetzung sei, die deutsche Sprache zu beherrschen. Für eine langfristige Integration auf dem Arbeitsmarkt fordert er klare Perspektiven bei Berufsausbildung und Qualifizierung für Geflüchtete.
    MDR (08.03.19)

 

  • Die Zahl rechtsradikaler und rassistischer Angriffe ist in Sachsen wieder angestiegen. Vergangene Woche veröffentlichte die Opferberatung des RAA Sachsen e.V. die Zahlen zu 2018. Waren es im Jahr 2017 229 Fälle rechtsradikaler und rassistischer Gewalt, waren es in 2018 317. In Chemnitz wurden allein 79 Angriffe gezählt, es folgen Leipzig und Dresden mit jeweils 60. Bei den Landkreisen sind es vor allem Nordsachsen (23) und das Leipziger Land (24), in denen Nazis und Rassist*innen besonders aktiv in ihren menschenverachtenden Handlungen sind. In 208 Fällen war die Tat rassistisch motiviert, in 80 Fällen politisch. Darunter zählen unter anderem Angriffe auf Journalist*innen oder Antifaschist*innen. Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, präsentierte die Zahlen gemeinsam mit dem Verein und betonte, dass „rechte und rassistische Gewalt zur Lebensrealität gehören. Es gibt keinen Grund, dies zu beschönigen.“ Die RAA Sachsen e.V. vermeldet mit dem Mord an Christopher W., der am 17. April 2018 in Aue getötet wurde, weil er schwul war, das 17. Todesopfer rechter Gewalt in Sachsen seit 1990. Die mutmaßlichen Täter stehen vor Gericht.
    MDR (07.03.19)

 

  • In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich der Willkommen in Bautzen e.V., die Opferberatung des RAA Sachsen e.V. und der SFR dagegen ausgesprochen, dass Udo Witschas wieder die Leitung der Bautzner Ausländerbehörde übernimmt. Witschas, Vize-Landrat in Bautzen, hatte im Sommer 2017, als Nazis aktiv den Konflikt mit Geflüchteten suchten, sensible Behördeninterna mit einem damaligen NPD-Funktionär geteilt.
  • Sächsische Zeitung (04.03.19)
    MDR (05.03.19)

 

  • Schwarz-blaue Zusammenarbeit kann bereits heute beobachtet werden. So wurde Juliane Nagel, MdL, DIE LINKE, als Mitglied des Beirats, der den Vollzug der Abschiebehaft kontrollieren soll, mit den Stimmen von CDU und AfD verhindert. Ihre Fraktion hat nun „im Interesse der Betroffenen und um der Sache willen“ den rechtspolitischen Sprecher Klaus Bartl nominiert, der auch gewählt wurde. Der Vollzug der Abschiebehaft lief damit seit Dezember ohne Kontrolle des Beirats. Die konnte nur ehrenamtlich durch die Arbeit der Abschiebehaftkontaktgruppe hergestellt werden.
    FP (06.03.19)

 

  • Fantasiepapiere schaffen ein Prekariat Geflüchteter, meinte neulich auch Boris Pistorius, niedersächsischer Innenminister von der SPD. Die Folgen zeigen sich besonders drastisch in Sachsen, wo dieses rechtswidrige Instrument bereits mittels eines Erlasses des hiesigen Innenministeriums eingeführt worden ist. Die Abgeordnete Juliane Nagel, DIE LINKE, hat den Fall einer alleinerziehenden Mutter veröffentlicht. Das Leipziger Jugendamt wollte den Eltern-Beitrag für die Kita-Betreuung ihres Kindes nicht mehr erstatten, als sie nur noch ein Fantasiepapier anstelle der Duldung vorweisen konnte. Inzwischen wurde der Aufhebungsvertrag rückgängig gemacht, das Kind wird die Kita besuchen können. Diese nun gefundene Lösung wird allerdings nicht allgemein anwendbar sein. Weiterhin muss sich darauf eingestellt werden, dass auf Grund der Fantasiepapiere Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht gewährt werden. Die Betroffenen werden ihrer Existenzgrundlage beraubt, kritisiert Nagel. Kinder und Jugendliche seien insbesondere die Leidtragenden. Die Kommunen werden indes allein gelassen bei der Frage, wie sie den Erlass anwenden sollen. „Fantasiepapiere sind ein Baustein der gesellschaftlichen Ausgrenzung.“ schließt Nagel und fordert, dass Duldungen, so wie rechtlich vorgesehen, ausgestellt werden.
    LIZ (09.03.19)

 

  • Seehofers sogenanntes „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ wird vom sächsischen Innenministerium begrüßt. Das Gesetz beinhaltet in vielerlei Hinsicht katastrophale Regelungen, unter anderem könnten potentiell alle Geflüchteten künftig von Abschiebehaft bedroht sein. Im Weiteren sollen Menschen beziehungsweise Organisationen, die Abschiebetermine verbreiten, strafrechtlich verfolgt werden. Eine sogenannte „Anti-Abschiebe-Industrie“ jedoch gebe es in Sachsen nicht, so das Innenministerium – was korrekt ist, so der SFR im MDR. Schließlich gewährleisten viele Aktive, dass Geflüchtete überhaupt eine Chance haben, ihre Grundrechte wahrzunehmen. Anlass für die Meldung sind die mehrheitlich gescheiterten Abschiebungen in den vergangenen Jahren.
    MDR (11.03.19)

 

  • Die Kinderbeauftragte Anke Lietzmann und die Ausländerbeauftragte Kristina Winkler, der Stadt Dresden werfen dem Freistaat Sachsen vor, Kinderrechte zu verletzen. Das Schulrecht wird in Erstaufnahmeeinrichtungen verweigert, weil, so vermutet Winkler, dies politisch nicht gewollt sei. Winkler betont, dass die Frage der mutmaßlichen Aufenthaltszeit der Kinder keinerlei Rolle spiele. Kinder hätten nur einmal Kinderzeit. Aus gutem Grund habe Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet, die keine Unterschiede beim Schulbesuch vorsieht. Lietzmann befürchtet derweil, dass Kinder auch in Abschiebehaft eingesperrt werden könnten. Die gesetzlichen Regelungen und die Ausstattung der Haftanstalt lassen darauf schließen. „Kinder und Haft sind unvereinbar.“ sagt sie.
    DNN (28.02.19)

Hintergrund und Meinung

  • Das fluter Magazin berichtet über Hasibulla Ahemedzei, der in Bad Gottleuba-Berggießhübel wegen der Wohnsitzauflage für Menschen im Asylverfahren leben muss. Zwar hat er bereits einen Job bei BMW in Leipzig, doch befindet er sich im „kafkaesken Hindernislauf“ der deutschen Bürokratie: ohne dass die Ausländerbehörde Pirna die Beschäftigung erlaubt, gibt es keinen Arbeitsvertrag, ohne Arbeitsvertrag darf er auch nicht umziehen. Die Kritik des SFR, dass der gesetzliche Spielraum der Wohnsitzauflage weit ausgelegt wird, fand in diesem Fall Bestätigung, auch das sächsische Innenministerium war der Auffassung. Über die Klage wird jedoch noch entschieden. Ahemedzei berichtet auch davon, wie „Integration“ in einer kleinen, sächsischen Gemeinde nicht gelingen kann. Nach den Attacken auf die ihm zugewiesene Sammelunterkunft in Pirna, muss er nun abwertende Blicke ertragen. Die Sorge um seine Familie, die er immer noch nicht nachholen darf und die er nicht erreichen kann, ist dabei das Schlimmste, sie macht ihn krank. Ein lesenswerter Artikel über den Fall eines jungen Mannes, der symptomatisch für viele Schicksale steht.
    fluter (07.03.19)

 

  • Annalena Schmidt kam durch Zufall nach Bautzen und begann, über die rassistischen Zustände in der Stadt zu twittern. Ein Porträt im tagesspiegel, über eine Person, die zum Hassobjekt vieler in Bautzen geworden ist, weil sie das Offensichtliche beschreibt und selbstverständliche Fragen stellt.
    tagesspiegel (28.02.19)
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