Pressespiegel zur Asylpolitik vom 24. Juli 2019

Pressespiegel zur Asylpolitik vom 24. Juli 2019
Erstellt von Mark Gärtner / gaertner@sfrev.de

Geschehenes – Kurzmeldungen

Blick nach Europa und die Welt.

  • Bis Ende nächsten Jahres könnte sich die Zahl der derzeit vier Millionen Geflüchteten venezolanischer Staatsbürgerschaft mehr als verdoppeln, kalkuliert die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS). Bis Ende 2019 könnten 5,7 Millionen Menschen geflohen sein. In Venezuela lebten einmal 32 Millionen Menschen. Die Hauptaufnahmeländer sind derzeit Kolumbien, Chile, Peru und Ecuador. Der eine Sicherheitskrise verursachende Kampf zwischen den beiden die Macht beanspruchenden Präsidenten Nicolás Maduro und Juan Guaidó wie die Versorgungskrise sorgen für die hohen Zahlen Fliehender. Unter Vermittlung Norwegens wird derzeit versucht, die verfeindeten Lager zu befrieden.
    DW (19.07.19)

 

  • Unter der Androhung von Strafzöllen, auferlegt durch die USA, hatte Mexiko seine Grenzen zum nördlichen Nachbarstaat weiter abgeriegelt. Seither sei es zu 36 Prozent weniger Grenzübertritten durch Fliehende gekommen, so der mexikanische Außenminister Marcelo Ebrard. Gegen eine weitere Asylrechtsverschärfung von US-Präsident Donald Trump haben Menschenrechtsorganisationen nun Klage eingereicht. Jeglicher Asylantrag in den USA soll ungültig sein, wenn die Menschen nicht zuvor in einem Land, durch das sie geflohen sind, bereits um Schutz gesucht haben.
    Zeit (17.07.19)
    SPON (22.07.19)

 

  • Ein Kreuzfahrtschiff rettete 111 Menschen, die versuchten, von Griechenland nach Italien zu fliehen. Die Menschen wurden zurück nach Griechenland, zum Hafen Kalamata gebracht. Mit dem Schließen der Balkanroute versuchen Menschen über diese Route, die Zäune und Push-Backs Kroatiens und Ungarns zu umgehen.
    SPON (21.07.19)

 

  • Die NGOs Ärzte ohne Grenzen und SOS Méditerranée haben angekündigt, Ende Juli ein Schiff auf die mittlere Mittelmeerroute zu schicken. Mission Lifeline möchte ein weiteres Schiff Anfang August ablegen lassen.
    SZ (21.07.19)

 

  • Die Türkei erhält von der EU-Kommission 1,4 Milliarden Euro für die Versorgung von Geflüchteten syrischer Staatsbürgerschaft. Die Zahlung ist Teil des 2016 geschlossenen Deals zwischen der EU und der Türkei, der unter anderem die Abriegelung der türkischen Grenzen vorsieht. Von den insgesamt vereinbarten 6 Milliarden Euro sind 2,4 Milliarden bereits ausgezahlt. Währenddessen hat der Gouverneur der Privinz Istanbul angekündigt, dass alle Menschen syrischer Staatsbürgerschaft, die in einer anderen Provinz gemeldet sind, dahin abgeschoben werden, sofern sie nicht bis zum 20. August selber dahin zurückgekehrt sind. Nach offiziellen Angaben leben 3,6 Millionen aus Syrien geflüchtete Menschen in der Türkei. In der Vergangenheit kam es zu gewaltsamen Angriffen gegen die Geflüchteten, die Polizei führt Razzien in Gegenden mit einem hohen Anteil Geflüchteter durch. Die von der regierenden AKP beschworene „panislamische Solidarität“ brökelt, so die NZZ. Weiterhin gebe es Bemühungen, die Menschen zur Rückkehr nach Syrien zu bewegen. Menschenrechtsorganisationen bezweifeln, dass die, die sich dafür entscheiden, das immer aus freien Stücken getan hätten.
    DLF (19.07.19)
    NZZ (22.ß7.19)

 

  • Die Innenminister*innen der EU-Mitgliedsstaaten haben auf ihrem Treffen in Helsinki vergangene Woche  keine Einigung über die Verteilung von Geflüchteten erzielen können. Vorgestern verkündete jedoch der französische Präsident Emmanuel Macron, dass 14 Staaten einen neuen Verteilmechanismus vereinbaren konnten. Einzelheiten gab Macron nicht bekannt. Bundesaußenminister Heiko Maas äußerte sich bedeckter, ein Deal stehe noch aus, gab er an. Mit dem deutsch-französischen Vorstoß sollen weitere Odysees wie zuletzt die der Sea Watch 3 unter Kapitänin Carola Rackete verhindert werden.
    tagesschau (18.07.19)
    Zeit (22.07.19)
    Welt (23.07.19)

Bund, Land, Kommune

  • In den ersten vier Monaten des Jahres 2019 entschied sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in zwei Fällen von Kirchenasyl dafür, das Asylverfahren zu übernehmen obwohl ein anderer Unterzeichnerstaat der Dublin-III-Verordnung zuständig gewesen war. Das ist eine Qote von 1,4 Prozent aller diesjährig beantragten Fälle von Kirchenasyl. Im letzten Jahr wurde in 12 Prozent der Fälle der Selbsteintritt erklärt. Insgesamt gibt es heute 425 Fälle von Kirchenasyl, 625 Menschen finden so Schutz, zumeist davor, innerhalb einer bestimmten Frist innerhalb Europas abgeschoben zu werden. Kirchenvertreter*innen führen an, dass das BAMF gar nicht mehr auf die Argumente der Gemeinden eingehe. Dass in einem anderen Dublin-Staat keine ordentliche Gesundheitsversorgung oder sonstige Bedarfe gedeckt seien, werde ignoriert oder nicht nachvollziehbar begründet abgelehnt.
    FR (17.07.19)

 

  • #wannwennnichtjetzt, die Konzerttour durch sächsische Städte, aber auch durch Brandenburg und Thüringen, ist vergangenen Samstag in Zwickau gestartet. Etwa 400 Menschen kamen, der Sprecher der Tour, Bruno Rössel, zeigt sich angesichts der minder wichtigen Gegendemonstrationen am Samstag in Halle gegen die „Identitäre Bewegung“ zufrieden. Die nächste Station ist Bautzen, unter anderem auch mit einer Lesung aus dem Jahresmagazin „Querfeld“ des SFR. Langfristig strebt die Initiative von #wannwennnichtjetzt eine nachhaltige Vernetzung lokaler Initiativen über die Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus an, so Rössel. Alle Tourdaten gibt es auf der Website von #wannwennnichtjetzt.
    taz (20.07.19)

 

  • Nachgang zur Abschiebung eines jungen Mannes aus Leipzig nach Spanien in der Nacht vom 09. auf den 10. Juli: Innenminister Roland Wölller wollte bereits am Vormittag des 10. Juli gewusst haben, dass elf Beamt*innen im Zuge des Anti-Abschiebe-Protestes verletzt worden sein sollen. Auf Anfrage der LIZ teilte die Polizeidirektion Leipzig nun mit, dass sie von keinen Verletzungen wüsste. Herr Wöller, immer erst dann lügen, wenn die Polizei Bescheid weiß, dass Sie es tun! Sonst is‘ peinlich.
    LIZ (17.07.19)

Hintergrund und Meinung

  • Einen Fluchtgrund „Klima“ rechtlich zu etablieren, wird schwierig, meint Jim-Bob Nickschas vom NDR in Bezug auf Carola Racketes Forderung nach einem Asylrecht für Menschen, die vorm sich wandelnden Klima fliehen. Nickschas findet, dass es schwierig zu beurteilen ist, wie ausgedörrt ein Landstrich sein muss oder wie häufig eine Region von menschengemachten Naturkatastrophen heimgesucht wird, damit eine Person Schutz in einem anderen Staat erhalten könne. Er fordert stattdessen schnellstmögliches Gegensteuern gegen den Klimawandel. Nickschas scheint dabei zu sehr in den Kategorien der Genfer Flüchtlingskonvention zu denken, die klar definierte Fluchtgründe wegen Nation, Religion, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe,… vorgibt. Fluchtbewegungen durch Klimawandel gibt es schon heute. Das individuelle Begehren um Schutz selber muss kritisch hinterfragt werden, denn, tatsächlich, individuelle Fluchtgründe gibt es dann wirklich nicht mehr.
    NDR (16.07.19)

 

  • „Wer aus Todesangst flieht, den schrecken die Zustände an der Grenze nicht ab.“ schreibt Julian Heißler in seiner Zeit-Reportage über die Flucht über die mexikanisch-/US-amerikanische Grenze. Überfüllte Aufnahmeeinrichtungen, unter unwürdigen Bedingungen hausen Menschen in Baracken – die derzeitige US-Asylpolitik ist gleichauf mit der der EU as inhuman zu bezeichnen. Die Auswirkungen beschreibt Heißler anhand verschiedener Schicksale von Menschen, die teils lebensgefährliche Fluchtrouten durch die Wüste auf sich nehmen.
    Zeit (17.07.19)
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