Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan – Aktuelle Infos

Stand: 27.10.22

Am 17.10.2022, mehr als ein Jahr nach der Machtübernahme der Taliban, veröffentlicht die Bundesregierung das Bundesaufnahmeprogramm für Afghan*innen.  Das Bundesaufnahmeprogramm soll besonders gefährdete Afghan*innen, die sich durch ihren Einsatz für Frauen-/Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit besonders exponiert haben und Afghan*innen, die spezifische Gewalt oder Verfolgung erfahren (haben) und deshalb konkret und individuell gefährdet sind, zur Ausreise verhelfen. Schon jetzt ist klar, dass das lang erwartete Bundesaufnahmeprogramm nicht das beinhaltet, was sich viele Afghan*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen erhofft hatten.  Nachfolgend wollen wir die wichtigsten Punkte an dem Programm kurz zusammenfassen.

  • Eine direkte Antragstellung ist nicht möglich

Afghan*innen können nicht direkt einen Antrag für das Bundesaufnahmeprogramm stellen, sondern müssen diesen über zivilgesellschaftliche Organisationen (sog. meldeberechtigte Stellen) einreichen.

  • Meldeberechtigte Stellen sind nicht veröffentlicht

Momentan sind die meldeberechtigten Stellen nicht öffentlich bekannt. Die Stellen können selber entschieden, ob sie ihren Status als meldeberechtigte Stelle bekannt geben wollen. Der sächsische Flüchtlingsrat e.V. ist leider keine meldeberechtigte Stelle und kann keine Anträge einreichen.

  • Keine neuen Aufnahmen

In der ersten Phase des Bundesaufnahmeprogramms sollen nur Menschen berücksichtigt werden, die den zivilgesellschaftlichen Organisationen (sog. meldeberechtigte Stellen) schon bekannt sind. Wann die zweite Phase beginnen soll, in der noch nicht gemeldete Personen einen Antrag stellen können, bleibt weiterhin unklar.

  • Afghan*innen, die bereits aus Afghanistan geflüchtet sind, sind vom Bundesaufnahmeprogramm ausgeschlossen

Das Bundesaufnahmeprogramm ist nur für Menschen, die die afghanische Staatsangehörigkeit besitzen und während der Antragstellung in Afghanistan sind. Alle Menschen, die bereits aus Afghanistan fliehen mussten und sich zurzeit in Nachbarstaaten aufhalten, werden beim Bundesaufnahmeprogramm nicht berücksichtigt.

  • Kontingent: 1 000 Aufnahmezusagen pro Monat

Das Programm soll bis 2025 bestehen. Bis dahin sollen nur 1000 Personen pro Monat eine Aufnahmezusage erhalten. Mit eingeschlossen in diesem Kontingent sind Familienangehörige der berechtigten Personen.

  • Nur besondere Personengruppen sollen beachtet werden

Afghan*innen, die sich durch ihren Einsatz für Frauen-/Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit besonders gefährdet sind und Afghan*innen, die spezifische Gewalt oder Verfolgung erfahren (haben) sollen für das Bundesaufnahmeprogramm berücksichtigt werden. Wie entschieden wird, dass eine Person die Auswahlkriterien erfüllt, bleibt weiterhin unklar.  Die bereits bekannten Informationen können Hier nachgelesen werden.


Wir schließen uns der Kritik von ProAsyl und Berlin Hilft an. Es ist zwar sehr begrüßenswert, dass es nun endlich ein Bundesaufnahmeprogramm geben soll, allerdings weist diese erheblichen Schwachstellen auf und schließt viele von den Taliban bedrohte Afghan*innen vom Aufnahmeprogramm aus. Das Verfahren und die Auswahl lässt viele Fragen offen. Wir hoffen auf eine schnellere Nachbesserung, damit das Bundesaufnahmeprogramm auch wirklich Schutz für bedrohte Afghan*innen bietet!

Weitere Informationen zum Bundesaufnahmeprogramm sind über folgende Links abrufbar:

Die Webseite des Bundesaufnahmeprogramms ist unter folgendem Link erreichbar:

Fragen und Antworten zum Bundesaufnahmeprogramm:

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