Einzelfälle

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Familie BalicFamilie Bekir/ KamberovikjFrau UlqiniFamilie ShakirFamilie KutllovciFamilie D.Forcierte Familientrennungen

Familie Balic*, Abschiebung eines Kranken

Familie Balic, kosovarische Staatsangehörige und Angehörige der Volksgruppe der Ashkali stellte 2013 einen Asylantrag in Deutschland. Als Angehörige der Minderheit der Ashkali wurde die Familie aus ihrem Haus vertrieben, ihr drohte die Obdachlosigkeit. Der Ehemann litt zudem unter einer schweren Traumatisierung mit entsprechenden psychischen Beschwerden – die Erlebnisse des Jugoslawienkriegs hatten ihn gezeichnet. Im Kosovo fand er keine oder nur unzureichende Behandlung für sein Leiden. Das BAMF ließ all diese Gründe nicht zählen und lehnte ihren Asylantrag als offensichtlich unbegründet ab.

Seit ihrer Ankunft in Deutschland im Jahr 2013 befand sich Herr Balic mehrere Jahre in z.T. stationärer bzw. ambulanter psychologischer Behandlung, bei welcher seine Kriegserlebnisse aufgearbeitet wurden. Gegenüber dem Verwaltungsgericht Leipzig sagte er aus, dass er 1999 an der albanisch-kosovarischen Grenzen als Soldat eingesetzt wurde. Er musste mit ansehen, wie viele seiner Freunde ums Leben gekommen sind. Vor seinen Augen wurden kleine Kinder getötet. Er selbst wurde geschlagen, misshandelt und musste in der sogenannten Beräumungseinheit in Pec Leichen aufsammeln. Durch diese Erlebnisse entwickelte Herr Balic eine ausgeprägte posttraumatische Belastungsstörung, eine Somatisierungsstörung und eine andauernde Persönlichkeitsstörung. Zehn Jahre lang wurde er im Kosovo einer veralteten Medikamententherapie ausgesetzt. Die Behandlung mit Benzodiazepin ließ ihn abhängig von dem Medikament werden.

Herr Balic befand sich 2015 auf Grund dieser Abhängigkeit für etwa drei Wochen in der Suchtfachklinik Soteria in Leipzig. Im Rahmen dieser stationären Behandlung wurde unter anderem das Kriegstrauma diagnostiziert. An die stationäre Behandlung schloss eine regelmäßige ambulante psychologische Behandlung an. Die posttraumatische Belastungsstörung wurde zudem bei einer amtsärztlichen Untersuchung im Februar 2015 von der Amtsärztin des Landkreises Leipzig verifiziert. Auch die behandelnde Psychotherapeutin weist in ihrer psychologischen Stellungnahme darauf hin, dass eine kontinuierliche psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung notwendig und nicht abzubrechen sei. Im Falle einer Abschiebung in das Land, indem die Traumatisierung stattgefunden hat, sei mit nahezu absoluter Sicherheit davon auszugehen, dass eine Retraumatisierung beziehungsweise starke Verschlechterung des Krankheitsbildes erfolge. Der Stellungnahme ist zudem zu entnehmen, dass im Falle einer Abschiebung Suizidgedanken und suizidale Handlungen nicht auszuschließen sind, diese Stressoren somit nicht zu verantworten sind und Herr Balic demzufolge auch nicht reisefähig ist.

Im Juli 2015 wies das Verwaltungsgericht Leipzig die Klage der Familie ab. Im August erfolgte dann der erste Abschiebeversuch, welcher durch die schlechte gesundheitlicher Verfassung von Herrn Balic nicht vollzogen werden konnte. Anschließend befand er sich mehrere Tage in stationärer Behandlung. Ein Asylfolgeantrag wurde nach weniger als drei Monaten abgelehnt. Im September 2016 wurde die Familie dann in den Kosovo abgeschoben. Kurz zuvor gab es Gespräche, auf Grund der schwerwiegenden Erkrankung des Ehemannes einen Antrag bei der sächsischen Härtefallkommission vorzubereiten.

Der Fall wurde vom Bon Courage e.V. aus Borna begleitet, dokumentiert und niedergeschrieben. *Name auf Wunsch der Familie geändert.

Abschiebung und Trennung der Familie Bekir/ Kamberovikj

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Die Kinder der Familie

Der 25. Mai 2016, es ist früh am Morgen, da stehen etwa 20 Polizeibeamt*innen vor der Tür der Familie von Sami Bekir und Azbije Kamberovikj. Sie kündigen an, Kamberovikj und ihre drei jüngsten Kinder mitnehmen zu wollen, um sie abzuschieben. Bekir betont gegenüber den Beamt*innen, dass seine Frau schwer herzkrank sei und der Flug sie möglicherweise zu sehr belasten könnte. Die Beamt*innen versichern ihm, dass seine Frau vor dem Abflug noch einer ärztlichen Untersuchung unterzogen werde. Ihm wird mitgeteilt, dass er und der Rest seiner Kinder am frühen Nachmittag abgeholt und dann ebenso abgeschoben werden. Bekir verabschiedet sich von seiner Frau, die nur noch mit starken Medikamenten bei Bewusstsein gehalten werden kann, und seinen drei Jüngsten. Als die Beamt*innen mit dem Teil seiner Familie verschwinden, den er bis heute nicht mehr wiedersehen wird, fängt Bekir an, ebenfalls seine Sachen zu packen. In keinem Fall wird er wieder zurück nach Mazedonien gehen – in ein Land, dass ihn ebenso wenig haben möchte wie die Bundesrepublik Deutschland oder Bosnien-Herzegowina. Aus allen drei Staaten hat er Abschiebungen erlebt, denn: Bekir ist staatenlos, was nichts anderes als Schutzlosigkeit bedeutet. In Mazedonien wäre er bald wieder von seiner Familie getrennt, das weiß er. Seine herzkranke Frau könnte er, sollte er wieder nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben werden, von dort aus gar nicht mehr unterstützen. Von Deutschland aus erscheint das wahrscheinlicher. Er wird nicht nach Mazedonien zurückgehen. Bekir beschließt, mit seinen Kindern unterzutauchen.

Währenddessen befindet sich Azbije Kamberovikj auf dem Weg zum Flughafen in Berlin. Sie steht nach wie vor unter Schock wegen der Trennung von ihrem Mann und ihren Kindern, hofft aber auf die versprochene ärztliche Untersuchung am Terminal. Kamberovikj leidet an der koronaren Herzkrankheit, ihr wurden drei Herzkatheter eingesetzt. Tatsächlich besteht für Kamberovikj in diesem Moment und unter diesen Umständen die akute Gefahr eines Herzinfarkts oder eines plötzlichen Herztods. Doch die ärztliche Untersuchung am Flughafen erfolgt nicht. Kamberovikj wird an Bord des Flugzeugs gebracht. Der Abflug erfolgt pünktlich.

Azbije Kamberovikj und ihre drei Kinder können sich momentan mittels Spenden über Wasser halten. Die Familie hofft darauf, bald wieder vereint zu sein. Der Weg dahin könnte über eine jetzt anstehende Güteverhandlung am Sächsischen Oberverwaltungsgericht führen. Dort wird entschieden, ob den in Deutschland verbliebenen Kindern der Familie Bekir/ Kamberovikj ein Aufenthalt gemäß §25a AufenthG gewährt werden kann. Sollte dies Erfolg haben, haben vielleicht auch Azbije Kamberovikj und ihre drei jüngsten Kinder eine Chance, wieder nach Deutschland zurückzukehren und mit ihrer Familie vereint zu sein.

Abschiebung von Frau Ulqini, im achten Monat schwanger

In einer auf openpetition.de gestarteten Petition schreiben die Mitarbeiter*innen eines Horts in Dresden über die Abschiebung ihrer Dolmetscherin:

„Am 8. Juni früh gegen 7.00 Uhr wurden Frau Ulqini und ihre Familie unangekündigt, vor Ablauf der Duldung und Entscheidung ihrer Gerichtsentscheidung wie eine Verbrecherin von der Polizei aus ihrer Wohnung geholt und noch am gleichen Tag von Leipzig nach Albanien ausgeflogen. Alma Ulqini war im 8. Monat schwanger. Ihre Schwangerschaft sah man ihr deutlich an. Trotzdem hat man sie in einen Flieger gesetzt, obwohl jede Luftgesellschaft weiß, dass die Gefahr der Komplikation in diesem Stadium der Schwangerschaft deutlich gegeben ist.  Alma Ulqini wollte zu keinem Zeitpunkt untertauchen, sondern sich integrieren, arbeiten und zur Integration anderer Flüchtlinge beitragen.

Ihr Mann wurde als kritischer Journalist in Albanien verfolgt. Auch er hatte sofort einen Sprachkurs und eine Umschulung in Deutschland begonnen. Er hatte bereits einen Vertrag als Alltagsbegleiter in einer Pflegeeinrichtung, den er in den nächsten Tagen beginnen sollte.

[…]

All diese Fakten verursachten viel Unverständnis bei den Kolleg*innen, Lehrer*innen, Elternrat, Eltern und weiteren Fachkräften. Die Mitarbeiter/innen und Nachbarn in der Kirchgemeinde waren genauso fassungslos über die Abschiebung wie viele andere Freunde und Bekannte.

[…]

Integration muss gelebt werden!
Wie wollen wir in Deutschland den Anforderungen der aktuellen Flüchtlingssituation gerecht werden, wenn wir Einzelfallentscheidungen nicht zulassen oder deren Prüfung nicht abwarten. Alma Ulqini wurde hier in Dresden gebraucht und war und hätte in diesem sensiblen Bereich eine große gesellschaftliche Unterstützung sein können. Für alle Flüchtlinge, die auf längere Zeit in Dresden Prohlis geblieben wären und deren Kinder in die 122. Grundschule gegangen wären, war Alma Ulqini DER Integrationsfaktor, der ihnen durch Sprache das Ankommen und Integrieren näher gebracht hat.“

Schilderung einer Abschiebung – Familie Shakir*

„Am 19. September 2016, am Nachmittag, wurde mein Vater aus dem Krankenhaus entlassen. In der Nacht, so gegen zwei Uhr, waren plötzlich die Polizisten bei uns im Treppenhaus, mein Vater hörte sie die Treppen hinaufkommen. Danach, so nach zehn Minuten, waren die im vierten Stock und haben bei uns geklopft. Mein Vater öffnete die Tür und die Polizisten haben gefragt: „Seid ihr die Familie Shakir?“ Mein Vater hat ja gesagt und die Polizisten meinten, wir müssten in den Kosovo abgeschoben werden. Ich hab noch geschlafen. Meine Mutter stand mit zwei Polizisten in meinem Kinderzimmer und weckte mich. Als ich aufwachte und die Polizisten in meinem Zimmer sah, habe ich nur geweint und geweint, denn ich wusste was los ist. Ich habe gesagt, ich will nicht in den Kosovo. Plötzlich lag ich auf dem Boden, es war alles schwarz, ich habe nichts gesehen und nichts gehört. Später hat man mir gesagt, ich hätte da einen Schock gehabt. Als ich wieder aufstehen konnte, bin ich ich zu meiner Schultasche gerannt und habe sie genommen und habe geschrien, dass ich nicht in den Kosovo gehen möchte. Deswegen haben die Polizisten mir die Handschellen angelegt. Auch mein Vater wurde so gefesselt. Ich wurde zuerst hinausgeschleppt, wie ein Tier haben die Polizisten mich getragen. Ich wurde allein ins Polizeiauto gesetzt. Danach haben sie meinen Vater hinausgetragen und ihn zu mir ins Auto gebracht. Ich war nur in T-Shirt, Socken und kurzer Hose, so haben die mich rausgeschleppt! Es war schon sehr kalt und ich habe gefroren. Ich habe die Polizei immer wieder gefragt, ob ich mir oben noch andere Sachen anziehen kann, sie haben mir das aber verboten. Am Ende haben sie mir Schuhe, Jacke, Hose und Pullover gebracht. Ich habe sie auch immer wieder gefragt, ob ich meiner Mutter beim Packen helfen kann. Sie haben immer wieder nein, nein, nein gesagt. Meine Mutter war allein im vierten Stock mit den Polizisten. Meine Mutter wusste gar nicht was sie als Erstes packen soll. Am Ende hat sie alle Medikamente von meinem Vater vergessen, weil sie so aufgeregt war. Bis zum Sammelpunkt habe ich meine Mutter nicht gesehen, obwohl sie uns gesagt haben, meine Mutter würde gleich kommen. Am Ende haben sie sie aber in einem anderen Auto wegtransportiert, wir haben das nicht gesehen. Auf einmal meinten die Polizisten einfach, meine Mutter ist schon weg und wird zum Sammelpunkt gebracht. Als wir dort waren, wurden meinem Vater und mir die Handschellen erst wieder abgenommen. Vom Sammelpunkt wurden wir dann zum Flughafen Leipzig-Halle gebracht. Dort mussten wir noch zwei Stunden warten. Wir haben noch jeder eine Flasche Wasser und ein Brot mit Käse bekommen. Dann mussten wir ins Flugzeug. Für mich war die Abschiebung sehr schlimm.“

Der Bericht stammt vom Sohn der Familie. *Name auf Wunsch der Familie geändert.

Das Haus der Familie Shakir im Kosovo
Das Haus der Familie Shakir im Kosovo

Heute lebt die Familie mit neun weiteren Personen im Haus des Bruders von Herrn Shakir. Mitarbeiter*innen des Rückkehrprogramms URA 2, finanziert von mehreren deutschen Bundesländern, schauten bei der Familie vorbei. Das Haus betreten und die Wohnsituation begutachten wollten sie nicht. Sie versicherten sich lediglich, dass die Familie ein Dach über dem Kopf hat. Herrn Shakir konnte URA 2 zwei Termine mit dem Psychologen des Programms anbieten. Danach waren keine Sitzungen mehr möglich, es seien zu viele Menschen abgeschoben worden in letzter Zeit. Der Sohn der Shakirs besucht heute wieder die Schule. Die Frage ist, wie lang das noch möglich ist. Seine Cousine hat gerade ihren Abschluss gemacht, doch die weiterführende Schule kann die Familie nicht finanzieren. Das Gehalt ihres Vaters versorgt zur Zeit die gesamte Familie.

Spendenaufruf

Das Willkommensbündnis Pieschen für Alle, die Laurentius-Kirchgemeinde Dresden und der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. rufen zu Spenden auf! Das Haus muss renoviert und ein separates Apartment eingerichtet werden. Die Laurentius Kirchgemeinde hat dankenswerterweise ein Spendenkonto aufgestellt:

IBAN: DE06 3506 0190 1667 2090 28
BIC: GENO DE D1 DKD (KD-Bank)
Verwendungszweck: RT1002/Flüchtlingsarbeit-Prishtina.

Wer eine Spendenbescheinigung möchte, möge die Adresse mit im Verwendungszweck angeben, die Bescheinigung wird dann Anfang 2018 zugestellt.

Familie Kutllovci, Abschiebung trotz Risikoschwangerschaft

Die Familie Kutllovci hatte in Crottendorf im Erzgebirge ein neues Zuhause gefunden. Nach der Abschiebung der Familie am 01. Dezember 2016 in den Kosovo berichteten die Mitarbeiter*innen des Familienzentrums Crottendorf e.V., wie stark die Familie bereits in der Nachbarschaft vernetzt war. Die Familie engagierte sich im Familienzentrum, nahm an Deutschkursen sowie beim Fußballtraining teil und organisierte Begegnungsveranstaltungen.

Am 01. Dezember 2016 dann stand auch vor dem Haus der Familie Kutllovci die Polizei. Frau Kutllovci war zu dem Zeitpunkt schon im fünften Monat schwanger, die Mitarbeiter*innen des Familienzentrums berichten, die Schwangerschaft sei nicht unproblematisch gewesen. Hinzu kam eine schwere Nierenerkrankung, der Facharzt sollte Frau Kutllovci am 20. Dezember 2016 hierzu untersuchen. Wie viele andere Familien auch wurden die Kutllovcis in die Obdachlosigkeit abgeschoben. Den Behörden war bekannt, dass das Haus der Familie im Kosovo durch den Krieg zerstört wurde. Neben der gewaltsamen Abschiebung einer schwangeren Frau zeigt dieser Fall, dass selbst weitreichende Integrationsleistungen im Abschieberausch der Behörden nichts zählen.

Die Stellungnahme des Familienzentrums Crottendorf e.V. hier.

Trennung der Familie D.

Es ist sechs Uhr morgens in Grimma am Morgen des 5. April 2016. Frau D. und ihr 15 Jahre alter Sohn werden von der Polizei abgeholt. Die aus Tschetschenien geflüchtete Frau soll nach Polen abgeschoben werden. Der EU-Mitgliedsstaat ist nach der Drittstaatenregelung für Frau D. zuständig.

Was das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und auch die Ausländerbehörde wissen: Frau D. ist vor ihrem Mann aus Tschetschenien geflohen. Bloß gab der nie Ruhe. Als Frau D. erfuhr, dass ihr Mann vom damaligen Aufenthaltsort in Polen wusste, entschloss sie sich abermals zu fliehen. Nach Polen zurückzukehren wäre für die Familie viel zu gefährlich.

Worüber sich Frau D. an diesem Aprilmorgen aber die meisten Gedanken macht: ihr jüngerer Sohn, 13 Jahre alt, hat die Nacht bei einem Freund geschlafen, dennoch soll sie abgeschoben werden. Die Polizist*innen, selber nicht ganz sicher, erkundigen sich bei der Zentralen Ausländerbehörde, wie sie denn nun verfahren sollen. Die Behörde gibt das Okay für die Abschiebung und entscheidet, dass der 13-jährige Junge allein in Deutschland zurückgelassen werden soll. Auf Frau D.s Frage, was denn nun mit ihm geschehen soll, versichern die Beamt*innen, das Jugendamt werde sich um ihn kümmern. Zwar wird das Jugendamt informiert, doch der Junge bleibt verschwunden. Bis zur Rückkehr von Frau D. und ihrem 15-Jährigen nach mehr als zwei Wochen hält sich ein 13-jähriger, verschreckter Junge auf sich allein gestellt in Deutschland auf. Von seiner Mutter und seinem älteren Bruder getrennt, versagen Jugendamt und Polizeibehörde, das Kind wieder unter Obhut zu bringen.

Die zwischenzeitlich eingestellten Ermittlungen zur Frage, wie ein Kind im Zuge einer Abschiebung von seiner Mutter getrennt werden kann, wurden wieder aufgegriffen. Die Familientrennung ist nicht das Einzige, was das damalige Leipziger Bündnis gegen Familientrennungen durch Abschiebungen, hier besonders vertreten durch den Initiativkreis Menschen.Würdig e.V. und Peperoncini e.V., kritisierten. Auch bei Frau D. rieten Fachärzt*innen dringend von der Abschiebung ab.

Familien werden bewusst auseinandergerissen

Eine neue Qualität erreichte die Trennung von Familien spätestens im Februar 2017. Einer Familienmutter aus Dresden war ein Abschiebeverbot auf Grund ihrer Krankheit ausgestellt worden. Ihr Ehemann und ihre drei Kinder hätten demnach bei ihr in Deutschland verbleiben sollen. Doch es kam nicht so. In der Nacht vom 21. auf den 22. Februar standen Polizeibeamt*innen vor der Wohnungstür der Familie. Alle Mitglieder packten ihre Sachen. Als die Familienmutter mit ihrer Tasche die Wohnung verlassen will, stoppen die Beamt*innen sie. Sie werde doch gar nicht abgeschoben, erfährt sie. Erst zu diesem Zeitpunkt hört die Familie von dem Plan der Vollzugsbehörden. Die psychisch erkrankte Frau bleibt zurück und bricht zusammen. Wenig später muss sie ins Krankenhaus eingeliefert werden. Als sie entlassen wird, sind ihr Mann und ihre Kinder bereits im Kosovo. Die Frau, obwohl sie ein Recht zu bleiben gehabt hätte, entschließt sich, ihrer Familie „freiwillig hinterher zu reisen. Das Kalkül von Ausländerbehörden und Innenministerium ging auf: die Mutter hielt dem Druck der willentlich auf sie ausgeübt wurde, nicht stand.

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