PM: Wenn Recht der Zweck und nicht das Mittel ist – Versuchte Familientrennung wird beschönigt und gedeckt

Mehrere Grundrechtseingriffe durch Abschiebung sollen rechtens gewesen sein

Bei der versuchten Trennung durch Abschiebung eines Mannes tunesischer Staatsbürgerschaft von seiner Ehefrau und ihren Kindern soll nach offizieller Sicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Das Eindringen in die Wohnung: sei geschehen, nachdem die Wohnungstür freiwillig geöffnet worden sei. Gefährdung des Kindeswohls: könne nicht geteilt werden, die zwangsweise Aufenthaltsbeendigung habe sich ja nur gegen die abzuschiebende Person gerichtet. So die Antworten des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Die Linke. Unverständnis und Empörung über den offiziell gedeckten Abschiebewahn der Behörden kommen bei dem Paar auf.

Das tiefsitzende Gefühl von Ungerechtigkeit, welches sich bei Grit Bormann und ihrem Ehemann breit gemacht hat, wurde durch diese Antwort nur verstärkt. Das, was ihnen am Morgen des 28. Februars widerfahren ist, beschäftigt das Paar auch weiterhin. In einer Stellungnahme insistiert Grit Bormann, dass die Polizei gewaltsam versuchte, durch das Fenster einzudringen, dass ihr Versuch, eine Anzeige gegen die Polizei zu stellen, zunächst scheiterte.  Beides Darstellungen, die vom Innenministerium geleugnet werden. Klar ist: die Familie war als solche betroffen. Sie alle, nicht nur der Ehemann, wurden zum Ziel der Maßnahme. „Hier hat staatliches Handeln jede Schranke des menschlich Nachvollziehbaren eingerissen. Mit allen Mitteln versuchen die Behörden abzuschieben, ohne dass das Innenministerium auch nur zur Mäßigung aufrufen würde.“ kommentiert Mark Gärtner vom SFR e.V. Was ein gewisser Anteil der sächsischen Öffentlichkeit dabei nicht verstehen kann: wie die grundgesetzlich geschützte Familie und Ehe sowie die Unverletzlichkeit der  Wohnung so derart missachtet werden können.

Rückblick

Am 28. Februar versuchten Polizei und Ausländerbehörde, ihren Mann von ihr und ihren Kindern zu trennen und nach Tunesien abzuschieben. Der aufenthaltsrechtliche Status des Mannes war nicht geklärt. Durch die Abschiebung wurde von offizieller Seite versucht, Tatsachen zu schaffen (PM des SFR e.V. vom 05. März 2018). Das Paar wähnte sich in Sicherheit. Die Ausländerbehörde Pirna signalisierte deutlich, dass sie den aufenthaltsrechtlichen Status klären wollte. „Das Paar nahm an, dass das Verfahren erst beendet werden müsse, bevor überhaupt mit einer Abschiebung zu rechnen sei. Vor dem Hintergrund des grundgesetzlich geschützten Status der Ehe sowie des Arbeitsvertrags des Ehemanns eine absolut nachvollziehbare, dem Menschenverstand entsprechende Annahme.“ beschreibt Mark Gärtner die Lage der Familie vor der Abschiebung. „Wenn die vollziehbare Ausreisepflicht gegenüber einwandfrei gestellten, substantiierten Anträgen überwiegt, braucht sich niemand über Empörung und Unverständnis wundern. Dann mag das nach Recht und Gesetz gelaufen sein. Das heißt aber nicht, dass einige dieses Recht nicht gutheißen können.“ Das Paar reist Anfang Mai nach Tunesien. Grit Bormann und ihr Mann hoffen, dass sie zusammen nach Deutschland zurückkehren können und die Deutsche Botschaft ein Visum ausstellt. Wenn Artikel 6 des Grundgesetzes ernst genommen wird, sollte sich diese Frage nicht stellen.

Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Dammweg 4
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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