Marginalisierung Geflüchteter nach Herkunftsländern widerspricht dem Integrationsgedanken Frustration statt Integration In einem offenen Brief an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und die in Sachsen gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestags kritisiert der Sächsische Flüchtlingsrat das geplante Integrationsgesetz der Bundesregierung. Nach wie vor geht der Gesetzgeber von Menschen mit „guter“ und „schlechter“ Bleibeperspektive aus. Die pauschale Kategorisierung Geflüchteter nach Herkunftsländern wirkt marginalisierend und damit diskriminierend. Erfolgreiche Integration kann so nicht gelingen. „Das Integrationsgesetz der Bundesregierung geht an der Realität Geflüchteter in Deutschland vorbei. Bereits die Wohnsitzauflage offenbart das mangelnde Vertrauen der Bundesregierung in geflüchtete Menschen, ihr Leben eigenständig gestalten zu können.“ so Ali Moradi, Geschäftsführender des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V. Doch ist es nicht nur die Wohnsitzauflage die bei jenen Verwunderung auslöst, die tagtäglich Geflüchtete zu ihren Chancen beraten, Fuß auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu fassen. Asylsuchende werden pauschal in Menschen mit „guter“ und „schlechter“ Bleibeperspektive, abhängig vom Herkunftsland, kategorisiert. Das hat weitreichende Konsequenzen: wesentliche Integrationsmaßnahmen stehen Geflüchteten zum Beispiel aus Afghanistan oder dem Iran nicht zu. Die Bundesregierung begründet dies mit einer Anerkennungsquote von weniger als 50% bei Menschen mit der Staatsbürgerschaft dieser Länder. Wenn jedoch Zahlen wie die bereinigte Schutzquote sowie Entscheidungen von Verwaltungsgerichten nach Asylverfahren berücksichtigt werden, ergibt sich ein anderes Bild. Es zeigt sich, dass der negative Asylbescheid oftmals nicht die Rückkehr ins Herkunftsland bedeutet, die meisten Menschen bleiben in Deutschland. Auch sie müssen gefördert werden, das allein verlangt schon der Gleichbehandlungsgrundsatz. Duldungen und Ein-Euro-Jobs reichen nicht aus Die neu zu schaffenden 100.000 Arbeitsgelegenheiten, bezahlt mit etwas mehr als einem Euro die Stunde, gehen nach Ermessen des Sächsischen Flüchtlingsrats in eine völlig falsche Richtung. Weder tragen diese Maßnahmen dazu bei, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern noch haben sie einen Qualifizierungseffekt. Als „Arbeit“ kann diese als kostenneutral definierte Beschäftigung – die kein Beschäftigungsverhältnis sein darf und ein solches auch nicht ersetzen darf – nicht bezeichnet werden. Dass Geduldete in der Ausbildung nun eine Perspektive haben, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die weitreichendere Aufenthaltserlaubnis jedoch würde Auszubildenden, aber auch Ausbildungsbetrieben, mehr Sicherheit garantieren. Unsicherheit und Perspektivlosigkeit wirken zermürbend Menschen, denen eine „schlechte“ Bleibeperspektive von Seiten der Bundesregierung attestiert wird, warten oft monatelang auf Gewissheit in Form des Asylbescheids. Gerade oftmals junge Geflüchtete verlieren während der Wartezeit wertvolle Monate, wenn nicht Jahre, auf ihrem Bildungsweg und in ihrer beruflichen Entwicklung. Vorhandene Traumata werden so nur verstärkt, schlimmstenfalls lässt ein trister Alltag überhaupt erst psychische Erkrankungen entstehen. Das geplante Integrationsgesetz hat eine frustrierende Wirkung für einen großen Anteil Geflüchteter, die es eigentlich, wie es der Name auch vorgibt, integrieren will. Link zum offenen Brief an die Bundesarbeitsministerin und die Bundestagsabgeordneten auf der Website des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V.: Kontakt: Sächsischer Flüchtlingsrat e.V. Dammweg 5 |