PM: Abschiebung ins medizinische Nirgendwo

Wieder werden Kranke im Charterflug abgeschoben

Erneut bucht die Landesregierung Sachsens einen Charterflug, um diesmal in den Kosovo abzuschieben. Unter den 71 Geflüchteten sind auch Kranke. Doch das Gesundheitssystem des Landes ist marode. Es erscheint nahezu unmöglich, dass ein suizidaler Familienvater medizinische Betreuung und medikamentöse Versorgung im „Sicheren Herkunftsstaat“ Kosovo finden soll – vor allem wenn die strukturelle Ausgrenzung von Rom*nja bedacht wird. Landesregierung und Vollzugsbehörden ignorieren fachmedizinische Expertise.

Die sächsische Landesregierung lässt sich trotz der Kritik an ihrer Abschiebepraxis nicht erweichen – gestern Mittag wurden 71 Menschen, darunter Kranke, in einem Charterflug nach Pristina, Kosovo abgeschoben. Wie schon am 02. Juni 2016 heuerte die Landesregierung einen Charterflug samt Crew und medizinischer Begleitung an. Damals kostete die Maßnahme mehr als 75.000 Euro. Für Summen in dieser Höhe kann Innenminister Markus Ulbig davon sprechen, die Abgeschobenen seien reisefähig gewesen. Im Zielland aber steht ihnen oftmals nicht die nötige medizinische Betreuung und medikamentöse Versorgung zu. Gerade einmal 3% seines BIP lässt der Kosovo in sein Gesundheitssystem sowie die soziale Sicherheit fließen. Die Bertelsmann-Stiftung erklärt hiermit die hohe Armutsquote des Landes.  Doch gerade an der Gesundheitsversorgung mangelt es. In einigen Regionen ist sie überhaupt nicht gegeben, selbst in der Hauptstadt Pristina ist die ärztliche Versorgung ungenügend. In dem in diesem Jahr veröffentlichten Bericht schreibt die Stiftung von langen Wartezeiten, veralteter Technologie und unzureichend ausgebildeten Ärzt*innen.

Oberflächliche amtsärztliche Gutachten attestieren Reisefähigkeit

Im Kosovo und seinem maroden Gesundheitssystem muss sich nun eine Familie zurechtfinden, deren Familienvater unter schweren Depressionen leidet und suizidgefährdet ist. Die Familie gehört den Rom*nja an. Dass sie im „Sicheren Herkunftsstaat“ Kosovo struktureller Diskriminierung ausgesetzt sind, wird die Suche nach medizinischer Behandlung nicht einfacher werden lassen. Die Vollzugsbehörden hätten durchaus ihre Abschiebung stoppen können. Doch auch hier gilt, was der Sächsische Flüchtlingsrat schon lang kritisiert: Trotz fachärztlicher Zeugnisse, basierend auf mehrfachen Behandlungskontakten, geben letztendlich oberflächlich durchgeführte Gutachten von Amtsärzt*innen den Ausschlag, eine Reisefähigkeit zu attestieren. Dass das amtsärztliche Gutachten in diesem Fall von intensiv betreuenden Fachärzt*innen in seiner Substanz hinterfragt wurde, blieb ohne Relevanz für die Vollzugsbehörden. Die Anwältin der Familie hatte die Landesdirektion sowie die verantwortliche Ausländerbehörde in Kenntnis von der fachärztlichen Expertise gesetzt. Doch besteht offenbar kein Interesse an der körperlichen Unversehrtheit von Abzuschiebenden im Zielland. Innenminister Ulbig setzt das Leben von kranken Menschen leichtfertig aufs Spiel. Auch das Verwaltungsgericht Dresden zeigt kein Einsehen. In der Ablehnung des noch am Tag der Abschiebung eingereichten Eilantrags heißt es, dass „das Risiko eines Suizides durch eine entsprechende Medikamentenabgabe und ärztliche Begleitung bei der Rückführung abgewendet werden kann.“ Für die Fachärztin aber kommt dies einer unrechtmäßigen Zwangsbehandlung gleich. Weder hierauf noch auf die spezifisch gesundheitliche Lage des Familienvaters nehmen die verantwortlichen Richter*innen Bezug. Unbedingt müssen Vollzugsbehörden und Verwaltungsgerichte wieder fachärztliche Gutachten berücksichtigen, wenn es um die Abschiebung von Kranken und Versehrten geht.

Korrekturmeldung vom 30. Januar 2020: In einer Kleinen Anfrage von Juliane Nagel, MdL (Drs. 6/6860) wird die Gesamtzahl von 71 Personen angegeben, die am 20. September 2016 in den Kosovo abgeschoben wurden. In einer ursprünglichen Version dieser PM sprachen wir von 77 Personen. Wir haben die Divergenz erst jetzt bemerkt und haben die Angabe des Staatsministeriums des Inneren übernommen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. 

Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Thomas Hoffmann
Dammweg 5
01097 Dresden
Tel.: 0351 – 33 22 52 35

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